Frage zur Steuererklärung

Kerstin

Gehört zum Inventar
Hallo Ihr Lieben,

wer kann mir bitte helfen.

Ich habe einen PC in der Steuererklärung anzugeben. In Anlage N, bei Punkt "Aufwendungen für Arbeitsmittel" für meinen häuslichen Arbeitsplatz.

Diese Kosten kann ich aber nicht einmalig anrechnen, in der Anleitung steht erklärend: Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410€, müssen Sie diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilen.

Wie mach ich das, gibt es hierzu irgendwo Tabellen - wo ich allgemeine Nutzungsdauer eines PC´s ersehen kann - und teile den Anschaffungspreis dann quasi durch die Anzahl der Nutzungsjahre???? :???:

Würd mich freuen wenn mir jemand helfen könnte, dann kann ich das endlich beim FA abgeben.

DANKE!!!!

Lg
 

Silvia

Showtalent
Irgendwo steht geschrieben, welcher Gegenstand auf wieviele Jahre abgeschrieben wird. Frag mich aber jetzt bitte nicht wo Du diese Abschreibungstabelle finden kannst. ;-)

Bei einem PC würde ich jetzt mal aus dem Handgelenk auf 3 Jahre abschreiben, das heisst Du kannst jedes Jahr 1/3 der Anschaffungskosten geltend machen.

Mit dem häuslichen Arbeitsplatz wirst Du eine Bescheinigung deines Arbeitgebers brauchen, dass Du diesen unbedingt benötigst. Dann mußt Du auch damit rechnen dass ein Finanzbeamter zu dir nach Hause kommt und nachprüft ob dieser Arbeitsplatz auch wirklcih (fast) nur dienstlich genutzt wird. Das Arbeitszimmer darf kein Durchgangszimmer sein und nur als reines Arbeitszimmer genutzt werden.

LG

Silvia
 

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
Soweit ich mich erinnere sind das 3 Jahre bei PCs, d.h. Du teilst den Anschaffungspreis durch 3, und den Betrag kannst Du dann drei Jahre lang jedes Jahr bei der Steuererklärung angeben.

Liebe Grüße

Alex
 

Danielle

allerweltbeste Wichtelfee und Opas Hosenscheisser
Bei einem PC sind es drei Jahre! Allerdings mußt Du aufpassen, denn falls Du ihn im zweiten Halbjahr gekauft hast, kannst Du für das Jahr dann nur die Hälfte abschreiben - also ein Sechstel..
 

anja-berlin

Dauerschnullerer
Ja genau, ich würde auch 3 Jahre sagen. Falls du noch andere Dinge hast, kann ich für dich auf meiner Arbeit gerne nachsehen. Arbeite im Steuerbüro....

LG, Anja
 

Kerstin

Gehört zum Inventar
Silvia S. hat gesagt.:
Mit dem häuslichen Arbeitsplatz wirst Du eine Bescheinigung deines Arbeitgebers brauchen, dass Du diesen unbedingt benötigst. Dann mußt Du auch damit rechnen dass ein Finanzbeamter zu dir nach Hause kommt und nachprüft ob dieser Arbeitsplatz auch wirklcih (fast) nur dienstlich genutzt wird. Das Arbeitszimmer darf kein Durchgangszimmer sein und nur als reines Arbeitszimmer genutzt werden

Das hat alles seine Richtigkeit!! Hab einen speziellen Arbeitsvertrag hierzu, den ich auch beim FA vorlege!! Aber trotzdem danke für die Hinweise!! :)

julie_78 hat gesagt.:
Bei einem PC sind es drei Jahre! Allerdings mußt Du aufpassen, denn falls Du ihn im zweiten Halbjahr gekauft hast, kannst Du für das Jahr dann nur die Hälfte abschreiben - also ein Sechstel..

Gekauft am 27.05. ;-) gilt also noch 1/3 :prima: - Danke für den Tip!!!!

Danke Ihr Lieben - kann ich die Sache endlich eintüten!!! :prima:
 

Kerstin

Gehört zum Inventar
anja-berlin hat gesagt.:
Ja genau, ich würde auch 3 Jahre sagen. Falls du noch andere Dinge hast, kann ich für dich auf meiner Arbeit gerne nachsehen. Arbeite im Steuerbüro....

LG, Anja

Ich schau mir die Anträge noch mal durch, wenn ich noch Fragen habe, komm ich sehr gern auf Dich zurück!!! Lieben Dank für das Angebot!!! :prima:
 
Oben