Frage zur Krankenversicherung

Katl

Dauerschnullerer
Hallo!

vielleicht kennt sich ja jemand damit aus:

Zur Zeit bin ich ja noch in Elternzeit (bis Juli 2010) und solange als Mitglied beitragsfrei versichert. Würde ich danach nicht arbeiten oder einen Minijob annehmen, wäre ich über meinen Mann familienversichert. Soweit logisch :)

Aber was ist denn wenn ich selbständig arbeite, aber nur z.B. 100 €/Monat verdiene? Das ist ja kein Minijob, da nicht angestellt, aber davon wäre ich auch kaum in der Lage mich selbst zu versichern. Rentenversicherung muss man in dem Fall erst ab 400€/Monat zahlen. Wie siehts bei der KK aus? Bleibe ich familienversichert? Oder verschweige ich einfach das arbeiten?

LG
Katja
 

Su

Das Luder
AW: Frage zur Krankenversicherung

..bis 345,00 Euro Gewinn, wenn sonst keine eigenen Einnahmen (z.B. Zinsen) (ca. frag nochmal nach bei Deiner Vers.) kannst Du familienversichert bleiben.

LG
Su
 

Katl

Dauerschnullerer
AW: Frage zur Krankenversicherung

Ich trau mich in dem Fall nicht bei der Versicherung zu fragen; hinterher unterstellen die mir auf jeden Fall das ich da was mache. Ich traue denen einfach nicht. Und grad bei Selbständigkeit kann man ja weder richtig beweisen dass man was macht, noch umgekehrt...

Zinsen fallen ja jetzt weg aus den Einkünften mit Einführung der Abgeltungssteur...

Gewinn? Das wäre ja nicht Umsatz. Gewinn wäre ja der Überschuss aus der Einnahmen-Ausgabenrechnung, oder? Das kann man ja beeinflussen :)

Wenn ich google finde ich mal 355€, mal 325€. Vielleicht frag ich irgendwann mal nach bei der BKK, aber erst nach der Elternzeit, wer weiß was sonst vorher noch kommt...
 
Zuletzt bearbeitet:

Su

Das Luder
AW: Frage zur Krankenversicherung

Ich trau mich in dem Fall nicht bei der Versicherung zu fragen; hinterher unterstellen die mir auf jeden Fall das ich da was mache. Ich traue denen einfach nicht. Und grad bei Selbständigkeit kann man ja weder richtig beweisen dass man was macht, noch umgekehrt...

Zinsen fallen ja jetzt weg aus den Einkünften mit Einführung der Abgeltungssteur...

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Du musst doch eh eine Steuererklärung machen und Deinen Gewinn ermitteln und wenn Du das der Versicherung verschweigst, dann hast Du Ärger, außerdem kann man sich doch im Vorfeld erkundigen. Und wieso kann man Selbständigkeit nicht beweisen.

Und wieso fallen Zinsen weg mit der Einführung der Abgeltunssteuer?

Ob Du auf Einnahmen STeuern zahlst, heißt ja nicht dass Du darauf bei der Versicherung nix zahlen musst....

LG
Su
 

Katl

Dauerschnullerer
AW: Frage zur Krankenversicherung

Naja, ich denke mir mal, wenn ich jetzt bei der KK anrufe und frage, dann gehen die davon aus, dass ich das definitiv machen werde und schicken mir dann 2010 die entsprechende REchnung und werden mir nicht glauben, das ich unter z.B. 300 € bleibe. Mit nachweisen meine ich, die werden z.B. nicht wissen ob ich morgen bei den Nachbarn Rasen mähe und dafür 50 € bekomme, andererseits können die mir unterstellen mehr verdient zu haben und es nur nicht anzugeben. verstehst du was ich meine?

Gebe ich Nachhilfe bei einem Institut, das ist nachvollziehbar, da bekomme ich über jeden Monat eine Bescheinigung wieviel ich gemacht habe. Bei anderen Sachen nicht. Meine Friseuse z.B. hat uns nie eine Rechnung gestellt... :)

Und mit den Zinsen, wenn ich eh keine Anlage Kap mehr ausfülle, dann durchsuch ich auch nicht meine Konten nach Zinsen; und selbst wenn, Zinsen gibts am Jahresende, wie soll ich wissen welcher Anteil für welchen Monat ist? Finanzmathe war noch nie meine Stärke, aber sowas zurückrechnen soll wohl unmöglich sein...
 

Su

Das Luder
AW: Frage zur Krankenversicherung

Also, bei Deinen Fragen würde ich mir eh steuerliche Beratung holen. Ich bin ja auch selbständig und bevor ich mich selbständig gemacht habe, habe ich natürlich erst einmal in Erfahrung gebracht was für Kosten auf mich zukommen, ich habe auch erst einmal bei der Krankenkasse angerufen und nachgefragt und freundlich Auskunft bekommen, das ist doch ein ganz normaler Weg.

Da kommt dann rein gar nichts von der Krankenkasse.

Wenn Du aber sagts, ja ich mache mich selbständig, erst DANN bekommst Du einen Fragebogen von der Krankenkasse, auf dem gibst Du an, was Du wahrscheinlich verdienen wirst. Ist das unter diesen 345,00 passiert nichts, außer dass Du dann wenn du für das fragliche Jahr den Steuerbescheid hast, ihn bei der Krankenkasse abgibst und die nocheinmal drauf schauen ob der Gewinn dann im ganzen Jahr 345 x 12 drunter war. Fertig. Auch die Rentenversicherung wird das auf diese Weise überprüfen, da Du als Nachhilfelehrerin da auch verpflichtet bist.

Wie auch immer JEDER der selbständig arbeitet muss seinen Gewinn ermitteln, auch Deine Friseurin muss alle Einnahmen auch die ohne Rechnung angeben, rein theoretisch.

Du musst nicht wegen einer Auskunft bei der KK Beiträge zahlen !

Bei den Zinsen bekommst Du eine Jahresbescheinigung auch wenn Du unter dem Freibetrag bleibst und die gibt man dann einfach an, wenn man aufs Monat runterrechnen will, teilt man einfach durch 12. Keine große Arbeit.

LG
Su
 

Katl

Dauerschnullerer
AW: Frage zur Krankenversicherung

Naja, aber Zinsen durch 12 teilen entspricht dann aber doch nicht der Wahrheit, oder? Dann wird ja der Zinseszins z.B. nicht berücksichtigt.

Und das mit dem rein theoretisch angeben meine ich ja. Ich hatte früher mal 2 Jahre Nachhilfe, meine Eltern haben brav 25 DM pro Stunde bezahlt, unsere halbe Klasse hatte da Nachhilfe. Ich glaub die Frau hat da sehr gut von gelebt und mit Sicherheit nie etwas angegeben...

Die Anmeldung beim FA hab ich ja schon gemacht, da ich ab Oktober einmal pro Woche Nachhilfe in einem Institut geben werde. Mein Mann macht grad (bzw. versucht es ) die Steuerberaterprüfung, also was die Steuern da angeht, das wird er wissen, nur mit den Versicherungen kennt er sich nicht aus... deswegen sammeln wir schon brav sämzliche Belege für Büromaterial, das sind dann meine Ausgaben, sonst hab ich ja, bis auf Fahrtkosten, keine...

Und da ich noch in Elternzeit bin und beitragsfrei versichert bin und noch bei meinem AG offiziell angestellt bin, erde ich das doch jetzt noch nicht der KK sagen, oder?
 

Kristina

Dauerschnullerer
AW: Frage zur Krankenversicherung

Also, seit 2008 liegt die Verdienstgrenze bei 355,- EUR monatlich.

Wenn du also 150 EUR bei der Nachhilfe verdienst, darfst du zusätzlich noch 155,-EUR an sonstigen Einnahmen z.B. Zinsen haben, sonst fällst du aus der Familienversicherung raus und mußt dich selbst versichern.

Das sollte dein Mann als angehender Steuerberater eigentlich schon wissen:( (oder wenigstens ergoogeln können...)

Was das Nichtangeben von Einkünften angeht:
Du weißt schon dass man sowas Steuerhinterziehung nennt?
Findet das Finanzamt sicher urkomisch wenn das die Frau eines
Steuerberaters macht...
 
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