Frage zur Krankenkasse, Familienversicherung lediger Partner

Su

Das Luder
Ach ja, wäre schon ratsam das noch vor der Geburt zu klären, nicht das Du dann den Kreissaal selber putzen mußt wenn die Kosten nicht übernommen werden:nix::weghier::weghier:*duckundweghier*
 

Susala

Prinzessin auf der Palme
Hallo Anne,

meine Krankenkasse hat sich auch erst Mitte Januar gemeldet, um mir zu sagen, dass ich ab dem 13. November nicht mehr versichert bin.
Familienversichert kannst Du nur sein, wenn Du verheiratet bist.

Bekommst Du Krankengeld oder Mutterschutzgeld? Dann bist Du krankenversichert ohne selber etwas zahlen zu müssen. Das Gleiche gilt, wenn Du nach der Geburt Erziehungsgeld bekommst.

Gemeinsame Kinder kann man entweder bei der Mutter oder beim Vater familienversíchern lassen, wenn die Vaterschaftsanerkennung gemacht wurde.
Marek war gleich nach der Geburt bei meinem damals-noch-nicht-Mann versichert. Da mein Versicherungsverhältniss zeitweise auch unklar war, war ich sehr froh darüber...

Liebe Grüße
Susala
 
A

AnneW

hmmmm susala, also ich krieg weder krankengeld noch mutterschutzgeld. aber erziehungsgeld werde ich natürlich beantragen, sobald das baby da ist.

weißt du da mehr drüber, wie das dann ab der bewilligung laufen würde?

die kinder sind bei mir versichert. es macht wohl keinen unterschied, ob sie bei mir oder franz versichert sind, somit hab ich´s über mich laufen, dann haben wir den gleichen nachnamen, ist einfacher.......

lieben gruß, annew
 

Susala

Prinzessin auf der Palme
Im Erziehungsgeldantrag mußte ich Angaben zu meiner Krankenkasse machen. Meiner Krankenkasse habe ich mitgeteilt, dass ich Erziehungsgeld beantragen würde. Als der Bescheid über das Erziehungsgeld da war, mußte ich nur eine Kopie an meine Krankenkasse schicken.
Wie das zwischen der Erziehungsgeldkasse und der Krankenkasse abläuft weiß ich nicht. Für mich war es unkompliziert.

Das ganze galt nicht ab dem Bewilligungsbescheid, sondern rückwirkend ab dem Tag als ich Erziehungsgeld bekam. Bei uns war es direkt nach Mareks Geburt. Dabei ist es egal, ob man das volle Erziehungsgeld bekommt oder nur einen geringen Betrag.

Falls Ihr es zeitlich schaffen solltet, besorgt Euch doch schonmal den Erziehungsgeldantrag und die Unterlagen, die ihr braucht.

Ich hoffe das hilft Dir.

Ich fand es mehr als unfair, dass beim Berechnen des Erziehungsgeldes genauso gerechnet wurde wie bei Verheirateten, ich aber falls wir kein Erziehungsgeld bekommen hätten, keinen Anspruch auf Familienversicherung gehabt hätte.

Liebe Grüße
Susala
 
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