Frage zur Kirche

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Frage zur Kirche

Ganz sicher bin ich mir auch nicht - aber mit der Kirchenmündigkeit sollen die Kinder selber entscheiden. Letztendlich wird man euch beim Gericht (?) beraten können. Oder machts jetzt das Finanzamt? :???:
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Frage zur Kirche

[SIZE=+2]Kirchenaustritt [SIZE=+2]in Nordrhein-Westfalen[/SIZE][/SIZE]​
<table bgcolor="#6666ff" border="0" cellspacing="0" width="728"> <tbody><tr> <td width="179">Kirchensteuer</td> <td width="161">Statistik</td> <td width="275">Kirchenaustrittsgesetz</td> <td width="77"> </td> </tr> </tbody></table>
Der Austritt muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (soweit verheiratet/ geschieden/ verwitwet)
Außerdem sollten Sie möglichst Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).
Gebühr: 30 €

Quelle: http://www.kirchenaustritt.de/deutschland.htm
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Frage zur Kirche

Und noch was gefunden:

<table class="standard" align="center" border="0" cellspacing="10" width="728" height="187"><tbody><tr><td colspan="2">[SIZE=+1]Ab wann kann der Austritt erklärt werden?[/SIZE]
</td> </tr> </tbody><tbody> <tr> <td bgcolor="#6666ff" width="15%">Alter</td> <td width="85%">Vorgehen</td> </tr> <tr> <td bgcolor="#6666ff" width="15%">unter 12 Jahren</td> <td width="85%"> Das Kind kann den Kirchenaustritt noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten stellvertretend handeln.
</td> </tr> <tr> <td bgcolor="#6666ff" width="15%">zwischen 12 und 14 Jahren</td> <td width="85%"> Hier kann das Kind den Austritt auch noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten ebenfalls stellvertretend handeln. Jedoch bedarf es hier der ausdrücklichen Zustimmung des Kindes.
</td> </tr> <tr> <td bgcolor="#6666ff" width="15%">ab 14 Jahren</td> <td width="85%"> Jetzt kann der Jugendliche endlich den Austritt selbst wirksam erklären, ein mitwirken der Eltern ist nicht erforderlich.
</td></tr></tbody></table>
 

Ignatia

die mit dem Efeu tanzt
AW: Frage zur Kirche

Ah super, danke dir.

Die Kinder möchte ich eigentlich nicht rausholen, das sollen sie später selber entscheiden.

Es kam mir halt die frage, ob sie kinder "automatisch" mitaustreten (müssen) wenn beide Elternteile rausgehen :)

Sandra

So bei deinem Link auf für Rhl.Pfl. gefunden

Der Austritt muss persönlich beim Standesamt oder bei einem Notar erklärt werden.

Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen.

Gebühr: 20,45 €
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Frage zur Kirche

natürlich bleiben die kinder in der kirche, wir haben ja keine sippenhaft. und wenn vater und mutter den glauben nicht näher bringen können/wollen, gibt es ja noch omis und sonstige anverwandte und freunde. die kids werden also nicht zwangexkommuniziert ;-)

lg
riccarda - froh ausgetretenzu sein, als es noch kostenlos war.
 
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