Frage zum Kindergeld

Kathi

Dino
Guten Abend :winke: ,

meine Kollegin kam heute ganz aufgeregt von der Kindergeldstelle wieder. Ihre Tochter studiert und wohnt nicht mehr zu Hause aufgrund der blöden Zweitwohnungssteuer. Dies hat die Kollegin auch ganz brav auf dem Fragebogen angekreuzt. Und nun wurde ihr mitgeteilt, dass sie ab sofort und rückwirkend zum Tag der Abmeldung vom Elternhaus keinen Kindergeldanspruch für ihre Tochter hat und das zuviel gezahlte Kindergeld zurückzahlen muss. Jetzt hat mir das keine Ruhe gelassen und ich habe Freund Google gefragt. Im EStG habe ich nichts zum Wohnsitz gefunden. Deshalb nehme ich an, dass es für den Kindergeldanspruch unerheblich ist, ob ein Kind zu Hause wohnt oder nicht.

Kann mir jemand eine kompetente Antwort dazu geben?

Lieben Gruß
Kathi
 

Nina

Gehört zum Inventar
AW: Frage zum Kindergeld

Hm, also natürlich kann es sein, dass sich die Gesetzeslage geändert hat, aber ich habe damals während des Studiums noch Kindergeld erhalten obwohl ich nicht mehr zu Hause gewohnt habe. Das ist aber auch schon ca 3 Jahre her.

Viele Grüße,
Nina
 

Su

Das Luder
AW: Frage zum Kindergeld

Kahti,

ich habe auch das Gesetz noch einmal gründlich geprüft, sie darf eindeutig woanders leben, falls Deine Kollegin alleinerziehend ist verliert sie die Steuerklasse II, sprich den Freibetrag für alleinerziehende.

Wo war sie den da? Normalerweise macht man das doch schriftlich und bekommt dann einen entsprechenden Bescheid.

Lg
Su
 
A

Anna

AW: Frage zum Kindergeld

Also, meine Geschwister bekommen ihr kindergeld auch - sie studieren und wohnen nicht mehr zu hause.

:winke:
 

Kathi

Dino
AW: Frage zum Kindergeld

ich habe auch das Gesetz noch einmal gründlich geprüft, sie darf eindeutig woanders leben, falls Deine Kollegin alleinerziehend ist verliert sie die Steuerklasse II, sprich den Freibetrag für alleinerziehende.

Wo war sie den da? Normalerweise macht man das doch schriftlich und bekommt dann einen entsprechenden Bescheid.

Danke dir, Su. Ja, meine Kollegin ist alleinerziehend. Da sie einen Lebenspartner hat, sollte sie den Freibetrag sowieso nicht mehr bekommen. Sie war in der Kindergeldstelle unseres Arbeitgebers, einer Kommune. Ich denke mal, dass da noch was Schriftliches kommt, denn wenn es eine Rückforderung geben sollte, kann dies ja nicht zwischen Tür und Angel mündlich mitgeteilt werden. Ich werde ihr jetzt jedenfalls ausrichten, dass sie noch mal nachhaken sollte.

Habt vielen Dank, Ihr Lieben.

:winke:
 

Su

Das Luder
AW: Frage zum Kindergeld

Sie sollen ihr halt einfach mal die Gesetzesstelle raussuchen, Ihr Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wüsste nicht das dem so wäre ;-)
 

Su

Das Luder
AW: Frage zum Kindergeld

...ist sie steuerlich beraten oder kennt sich aus, es gibt noch einen Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung des Kindes, weiß sie davon?
 

Kathi

Dino
AW: Frage zum Kindergeld

...ist sie steuerlich beraten oder kennt sich aus, es gibt noch einen Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung des Kindes, weiß sie davon?

Jetzt weiß ich, was ich vergessen habe, meiner Kollegin zu sagen :umfall: .

Jedenfalls hat sich jetzt alles aufgeklärt. Die Tante von der Kindergeldstelle hat es wohl nicht richtig erklärt und/oder keine Ahnung. Wenn bei getrennt lebenden / geschiedenen Eltern ein Kind auszieht, muss erneut geprüft werden, wer denn nun Anspruch auf das Kindergeld hat. Es kann ja sein, dass das Kind zum anderen Elternteil gezogen ist, dann kriegt er nämlich das Kindergeld. Die Kindergeldtante meinte ja zu Anfang, dass meine Kollegin rückwirkend das Kindergeld zurückzahlen müsse. Zum Glück hat sich alles geklärt und auch der Ex-Mann meiner Kollegin zeigt sich wohl kooperativ.

Su, danke dir noch mal.
 
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