Frage zum Erziehungsgeld

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Im Jahr, natürlich.
Nochmal:
Beantragung des Erziehungsgeldes = Einkommen vom Jahr vor der Geburt als Berechnungsgrundlage.
ABER: wegen (z. B. ) Berufsaufgabe ändert sich das Familieneinkommen um mehr als 20 % - Neuberechnung beantragen mit den neuen Werten.

AUF JEDEN FALL: wird im 7. Lebensmonat des Kindes, basierend auf dem Einkommen im Jahr, in dem die Geburt liegt, neu berechnet.

Gruß,
Buchstabensalat
 
D

dodlda

Hallo,

wir haben das Erziehungsgeld letzte Woche endlich bekommen, vor 7 moanten beantragt 8-O

Einkommensgrenze ist 16 470 Euro bei Ehepaaren oder Eheähnliches Verhältnis, ansonsten 13 498 Euro 8-O fürs 2. Kind darf das Einkommen 3140 Euro mehr sein.
Dann wird noch 20% abgezogen, außer bei Soldaten oder Beamten da sind es 27%

Es zählt das Einkommen des Mannes im ganzen Geburtsjahr :-? und das was die Frau in den 8 wochen der Mutterschutzfrist nach der Geburt bekommen hat :-? wird auch angerechnet, dazu Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld wenn man Anspruch drauf hatte nach der Geburt.

Viel bleibt da meist nicht, bei uns grade mal 54Euro monatlich :-( und bald können wir fürs 2. Jahr den antrag wieder machen.
Saustall unsere Behörde !

Liebe Grüße


yvonne
 
Oben