Frage zum Erziehungsgeld

Fidelius

Gehört zum Inventar
Nicht das ich das noch nie beantragt habe....aber könnt ihr mir bitte mal sagen, zu welchem Zeitpunkt berechnet wird, ob man überhaupt welches bekommt??
Die Anträge gibt man ja erst ab, wenn das Kind da ist und welcher Zeitraum wird berechnet??
Ich habe heute mit einer Freundin gesprochen, die gerade ein Kind bekommen hat, und die bekommt kein Erziehungsgeld, weil sie über der Grenze von 30.000 Nettoeinkommen liegen.
Wird das berechnet, wenn beide noch arbeiten oder, erst, wenn man mit dem Kind zu Hause ist und nur noch einer arbeitet??


LG Carina
 

sandra.mo

heisser Feger
:winke: Carina,


das wird erst berechnet, wenn Du mit dem Kind zu Hause bist.Da muß der Mann schon richtig viiiiel Geld mit nach Hause bringen, das man es gar nicht mehr bekommt :jaja:
Es fällt ja nicht weg, wenn Du die Einkommensgrenze übersteigst sondern wird dann anteilig brechnet.


GLG
 
G

gabriela

massgebend ist das jahr VOR der geburt des kindes, so viel ich weiss. ich hatte irgendwo ein link dazu, finde ihn leider nicht, aber du kannst auch googlen. die kinder die du hast werden angerechnet und erhöhen die verdienstgrenze um schlagmichtot prozente. deine freundin hat wohl das erste kind und hat im jahr vor der geburt auch gearbeitet und wahrscheinlich gut verdient? vielleicht liegt es daran?

:winke: gabriela
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Ich meine, die ersten 7 Monate wird nach dem Einkommen im Jahr VOR der Geburt berechnet, es sei denn, daß sich das Einkommen im Folgejahr (= Jahr der Geburt) um mehr als 20 % verändert.
Danach gilt das Einkommen des Jahres der Geburt.

Gruß,
Buchstabensalat
 

Fidelius

Gehört zum Inventar
:eek: :eek: :eek: was denn nun??

Puhh ist das schwierig...

@ Gabriela:
Ja sie hat das erste Kind und vorher Vollzeit gearbeitet!Ihr Mann ist Arzt. Die haben bestimmt einiges an Geld gehabt :jaja:

Aber ich frage ja auch aus eigenen Interesse :-D

Ich arbeite z. Z. voll und Claas, wenn alles gut geht ab 1.5. auch.
Ab Januar reduziere ich meine Stunden auf 28,5. wenn ich dann angenommen schwanger bin und nächstes Jahr mein Kind bekomme, kriege ich Erziehungsgeld oder nicht???

Da ist doch irgendwas geändert worden oder??

LG Carina
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
Hallo,

die Einkommengrenzen sind ziemlich runtergesetzt worden.

Es zählt das nur Einkommen des Vorjahres Deines Mannes, sofern Du nach der Geburt nicht wieder arbeitest. Am einfachsten ist es auch, wenn schon ein Steuerbescheid des Vorhares vorliegt, dann muss man nicht mehr so viel nachweisen (Werbekosten usw.).

Hier mal der aktuelle Erziehungsgeldrechner: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/rechner.html

:winke:

Conny
 

Fidelius

Gehört zum Inventar
Oh ja danke Conny, das ist gut. Muß ich heute abend mal in Ruhe machen.

Aber ich wohne ja nicht in Bayern....ist das wohl egal???
 
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