Frage zu Wiederrufsrecht

N.i.c.o.l.e

Buchdealer
Sagt mal wenn ich von meinem Recht auf Wiederruf Gebrauch mache gilt da Datum des Poststempels oder wann das Schreiben dort ist?

Und sollte man grundsätzlich per Einschreiben schicken?
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Frage zu Wiederrufsrecht

Das Widerrufsrecht wird ab dem Tag der Belehrung gezählt. D. h., wenn du am 1.10 was bestellt hast und dabei die AGB mit Widerrufsrechtsbelehrung abgenickt hast, und dein Paket kommt am 14.10., dann bist du raus. (Oder wurde das gerade verlängert auf 3 Wochen? Bin gerade unsicher...)

Salat
 

helenahg

Familienmitglied
AW: Frage zu Wiederrufsrecht

ergänzend dazu: es zählt das Datum, wann Du den Widerruf absendest und es ist üblicherweise kein Einschreiben nötig. Je nachdem, um was es geht, ist es natürlich sicherer, früher loszuschicken und auch per Einschreiben. Am einfachsten ist es m.E. per Fax, vor allem, wenn Du auch noch ein Fax hast, dass auf dem Sendebericht auch eine Kopie des Schreibens mit andruckt.
 
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