Frage zu Lebensmittelrecht-Buffet-Restaurant

Dajana

Gehört zum Inventar
AW: Frage zu Lebensmittelrecht-Buffet-Restaurant

@mone: Danke erstmal für deine Mühe aber irgendwie ist mir das noch zu wenig.
Da muß es doch mehr Text zu geben.

@Paulchen: Wenn es dann noch aktuell ist schreibe ich dir noch mal.
 

Janine83

nette arschige Rolle
AW: Frage zu Lebensmittelrecht-Buffet-Restaurant

Ich habe gerade mal Matthias gefragt (Koch),er sagt sowas existiert nicht. Der angegebene Link bezieht sich wohl auf Kliniken und/oder Pflegeheimen.
Punkt 1: das Buffet darf nicht einfach weggeräumt werden ohne die Zustimmung der Gastgebers,sprich deine Eltern entscheiden,wann das buffet vorbei ist.
Punkt 2: Natürlich dürft ihr das Essen mitnehmen,ihr habt es schließlich bezahlt.
Punkt 3: Die Gaststätte sichert sich gerne ab,indem es einem Stempel auf die Rechnung drückt auf der sowas steht wie "zum sofortigen Verzehr". Damit man das Essen überspitzt gesagt nicht noch 8 tage liegen lässt.

Seine Meinung: erneut dort vorsprechen -falls ihr noch nicht bezahlt habt- einen Teil zurückbehalten. Pocht darauf,euch dieses Gesetz zeigen zu lassen und notfalls Geld wiedergeben lassen. 1000€ sind kein Pappenstiel.
(Hinter vorgehaltener Hand meinte er gerade noch,dass er nicht glauben kann,dass man das entsorgt hat....denn eigentlich sollten Reste dann in der Restetonne aufzufinden sein ;) )
Ich würd da einfach nochmal nachhaken. berichte weiter,ja?
 

teriessa

Gehört zum Inventar
AW: Frage zu Lebensmittelrecht-Buffet-Restaurant

Puh, das ist heftig. Sowas gehört meiner Meinung nach abgesprochen
und schon gar nicht weggeräumt ohne vorherige Information.

:winke:
 

Dajana

Gehört zum Inventar
AW: Frage zu Lebensmittelrecht-Buffet-Restaurant

@Janine: Danke dir für deine Infos, das werde ich erstmal an meinen Papa weitergeben.
Ja leider haben wir direkt an dem Abend alles bezahlt.
Was mich ja auch gewundert hat ist das wenn es so ein Gesetz gibt und wenn das immer so gemacht wird in dem Laden das dann keiner was wußte.
Wenn es da so normal ist würde das doch jeder wissen und da sind jeden Tag Feiern.
Wir vermuten auch das sich das das Personal mitgenommen hat.
 

Janine83

nette arschige Rolle
AW: Frage zu Lebensmittelrecht-Buffet-Restaurant

Wenn es solch ein Gesetz gäbe, dann wäre es wohl auch untersagt sich Restessen vom "normalen Besuch" einpacken zu lassen.
So würde ich wohl argumentieren.
Matthias meinte, das einzige Gesetz was es in diesem Zusammenhang gibt, ist die wiederverwertung der Speisen. Alles was einmal die Küche verlassen hat, muß nach Rückgabe des Gastes vernichtet werden.
Sprich,wenn bei euch niemand an der Suppe war, dürfte sie nicht nochmal für einen anderen Gast verwendet werden. Das gilt auch für verpackte Lebensmittel.

Ich bin echt gespannt,was die da für ein Gesetz raussuchen. Ich würde da auf jeden Fall dranbleiben. :jaja:
Matthias meinte auch,es ist inzwischen fast Standart, dass die Leute bei größeren Buffets bereits vor dem Start Behälter abgeben,damit die Reste mitgenommen werden. Und wie gesagt, die Gaststätte sichert sich meist ab,indem es den Hinweis vermekt,dass es sofort verzehrt werden muß.
 

Dajana

Gehört zum Inventar
AW: Frage zu Lebensmittelrecht-Buffet-Restaurant

Ich werde auf jeden Fall berichten wie es weiter geht.
Leider muß mein Papa so viel arbeiten und ist meißtens nur 1 Tag die Woche zu Hause so ist es schwierig sich mal mit dem Chaf zu treffen.

Wenn sonst noch jemand was weiß, her damit.
 

topa

Dauerschnullerer
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huhu

Mein Mann sagt, dass wenn das Essen wieder in die Küche zurückgeht dürfte man es nicht mitnehmen.
Aber vom Buffet selber dürfte man es schon mitnehmen.


lg
 
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