Frage wegen Insolvenzrecht

Pomponella

Heisse Affäre
Hallo, habe gerade einen Anruf von meiner Freundin bekommen, vielleicht kennt sich von euch jemand aus, sie ist schon ganz aufgelöst. Und zwar hat sie eine kleine DG in ihrem Haus vermietet. Ihre Mieterin ist seit dem Frühling 2011 im Insolvenzerfahren, momentan steckt sie wohl in der sogenannten "Wohlverhaltensphase". Nun hat sie ihrer Mieterin Ende September 2011 die Abrechnung für Wasser und so für den Zeitraum 1.12.09 bis 30.11.10 gegeben.
Die Mieterin teilt ihr nun mit, dass sie die Nachzahlung nicht begleichen muss, dass es sich um keine neue Forderung handelt, sondern vielmehr um eine Nachfoderung für den Zeitraum vor der Insolvenz und somit von ihr nicht zu begleichen wäre.

Ist dem so? Sie ist schon total frustriert, da sie alleinerziehend ist, die WHG eigentlich einen Zuschuss bringen soll und die Mieterin sowieso schon etwas über 1000€ nicht bezahlt hat, sie aber nie wieder sehen wird, da es in die Insolvenzmaße fällt.

Danke schön schon mal
Pompo
 

K.a.t.j.a

Katzenflüsterin
AW: Frage wegen Insolvenzrecht

Ich arbeite beim Finanzamt und bin unter anderem auch für Insolvenzen zuständig.

Ich denke mal, das Steuerrecht weicht nicht wirklich vom Mietrecht etc. ab, was Insolvenzen angeht. Somit kann ich deiner Freundin tatsächlich nicht viel Hoffnung machen. :( Ich befürchte, die Mieterin hat Recht damit.
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: Frage wegen Insolvenzrecht

wenn sich die Mieterin nicht zuständig fühlt, sollte deine Freundin die Forderung direkt an den Insolvenzverwalter weitergeben, der weiss, was Sache ist. Neue Schulden darf sie nämlich nicht machen, sonst ist die Insolvenz gefährdet.

lg
Bärbel
 
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