Frage wegen Arbeitszeit und Minusstunden

Denise

Gehört zum Inventar
AW: Frage wegen Arbeitszeit und Minusstunden

Wenn Du nur bis zum 30.3. arbeitest, ab 1.4. auf der neuen Stelle bist, kann der alte AG das Weihnachtsgeld zurückfordern. Du hast dann keinen Anspruch darauf.

Die Minusstunden werden offiziell vom letzten Gehalt abgezogen. Offiziell darf Urlaub nicht ausgezahlt werden. Inoffiziell ist es eine Sache der Absprache. D.h., Du kannst bestimmte, Dir genehme Regelungen vorschlagen, hast aber keinen Anspruch darauf. Parallel ist die Sache mit dem Zeugnis zu regeln. Du solltest gucken, das alles gütlich geregelt wird, damit Du nicht an irgendeiner Stelle etwas "reingewürgt" bekommst. Übergangsphasen sind immer etwas kompliziert.

Danke für die Weihnachtsgeld-Erklärung !


- Ich komme an meinen freien Samstagen im neuen Betrieb die restlichen Stunden im alten Betrieb abbarbeiten

Darf man so etwas überhaupt ?
Dann arbeitest Du ja an 2 Arbeitsstätten, bräuchtest Du dann nicht 2 Lohnsteuerkarten ?
Ich kenn mich ja nicht so aus, aber ich glaube dein Chef macht sich das auch einfach, oder ?

Außerdem hätte ich kein Bock drauf Stunden abzuarbeiten, wenn ich schon im neuen Betrieb bin.

gruß denise
 
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