Frage bezüglich ALIMENTE

M

Mamimia

Hallo,

ich hätte einige Fragen bezüglich ALIMENTE.

Wie lange muß ein Vater eigentlich Alimente zahlen?
Muß man auch noch Alimente zahlen, wenn das Kind in eine Lehre geht?

Gibt es hier jemanden der sich rechtlich ein wenig auskennt?

Bei uns gibt es derzeit wegen meines Pflegesohnes einen riesigen Kuddelmuddel und ich bräuchte dringend ein paar Auskünfte.

Also, falls mir jemand weiterhelfen kann - bitte melden.

DANKE im Voraus.

lg mamimia
 

PepperAnn

Familienmitglied
Hallo,
meines Wissens nach müssen Alimente bis zum Ende der Ausblidungszeit gezahlt werden, d.h. auch wenn das Kind studiert. Es gibt allerdings eine Altersbergrenzung!
LG
Corinna
 

Volleybap

Herzkönig
Grundsätzlich so lange, wie Unterhalt notwendig ist, im Prinzip bis zur Volljährigkeit. Ab da wird es kompliziert: Wenn noch in Ausbildung (1. Ausbildung, also Schule, Lehre usw., dann darüber hinaus. Kann auch Studium sein direkt nach Schule. Obergrenze, schlag mich nicht, ich glaub 27...).
Tipp: Ans Jugendamt wenden, die sind da firm und müssten bei "Pflegesohn" eigentlich sowieso in die Sache involviert sein.
Gruß, Ralf
 

Glace

nächtliche Muse
Unterhaltsverpflichtet sind beide Eltern bis das "Kind" 27 Jahre alt ist.
Unterhalt geht auch immer VOR Staatlichen Bezügen wie Bafög etc.
In einer Ausbildung kann auch Unterhalt geltend gemacht werden, das ist davon abhängig, wie viel Einkommen der Unterhaltsberechtigte hat.

Mein Tip (äh wie Alt ist das Kind ich denke mal über 12 richtig? ) geht zum Anwalt, es soll sowas wie Beratungsgutscheine geben, da ist das erste Gespräch wohl Kostenlos :???: oder es gibt auch Gerichtskostenbeihilfe für wenigverdiener ( was euer Pflegekind denk ich sein wird )
Der kann euch genau Beraten, ob und wieviel es an Unterhalt gibt.

Ich selbst habe für 2 Ausbildungen Unterhalt bekommen, beide Ausbildungen waren Schulisch ohne Lehrgeld. Im letzten Jahr hatte ich über 900 Euro selbst verdient und bekam kein Unterhalt mehr.



LG Katja
 
P

primavera

Hallo Mamimia,

wie heißt es so schön: "es kommt darauf an" ;-)

- da es um Deinen Pflegesohn geht: was ist denn mit der Mutter?- grundsätzlich muß sie ja auch anteilig Unterhalt zahlen da sie ihren Sohn nicht selber betreut;

- eine Unterhaltspflicht besteht nur insoweit wie das Kind den Bedarf nicht selbst decken kann d.h. eigenes Einkommen ist anzurechnen, somit kommt es wesentlich darauf an wieviel Lehrgeld er mtl. bekommt

- da er bei Euch lebt und somit nicht ein so hoher Bedarf anzusetzen ist wie ein Jugendlicher/Erwachsener welcher einen eigenen Haushalt hat (oder ist er unter der Woche z.B. nicht zu Hause?) ist fraglich ob wirklich noch was von den Eltern/dem Vater gefordert werden kann

Inwieweit besteht denn bei Euch ein "Durcheinander"?- kannst Du evtl. näheres dazu sagen?

LG Petra


LG Petra
 
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