erziehungszeit-splitten bis wann möglich?

G

gretel

ich hoffe, dass ich in dieser rubrik jetzt richtig bin.

mich beschäftigt gerade eine frage:

man kann erziehungszeit splitten bis zur vollendung des 7.lebensjahres. (so heisst es wohl.)
nun finde ich es praktisch, das 1.schuljahr zum einleben des kindes zu hause zu sein.
ABER: das heisst ja, mit dem 7.geburtstag könnte man dann praktisch keine erziehungszeit mehr nehmen. heisst das nun, dass ich den vor dem geburtstag angetreten haben muss und dann doch weiter nehmen kann? oder ist das egal, weil ich in jedem fall keinen anspruch auf die zeit nach dem 7.geburtstag habe, egal wann angetreten?

bleibt außerdem noch die frage, wann mein kind eingeschult wird. aber das kann mir ja eh keiner beantworten. (warum eigentlich nicht, bitteschön???)
darum habe ich mal eine umfrage gestellt. wäre schön, wenn ihr dort mal erzählt, wann eure kinder eingeschult wurden und ob ihr euch das anhand der entwicklung der kinder auch so gedacht habt.
 
Oben