Erziehungsgeld- noch ne Frage

Jano

Engel auf Erden
Hallo,
ich hab über die Suche nichts gefunden oder stell mich zu dusselig an- sorry.
Beim Erziehungsgeld- welches "Einkommensjahr" wird denn zugrunde gelegt?
Ich muss nun für dieses Jahr (Muckel kommt ja in den nächsten Tagen) Erz.geld beantragen, aber ich seh nciht durch. Was ist besser? Ein Jahr oder 2 Jahre? Mein Mann hat letztes Jahr nur ca. 1000€ netto verdient- dieses Jahr bis auf weiteres auch, wird sich aber wohl etwas nach oben ändern-ca. Sept./Okt.
Ich hab bis Mutterschutz halbe Stelle fürs gleiche Geld gearbeitet- zählt das mit?
Mir fehlt da irgendwie der Durchblick- wer kann mir helfen?
 

Alina

Selfie Queen
AW: Erziehungsgeld- noch ne Frage

Berechungsgrundjahr 1 Jahr vor der Geburt für das 1te Jahr und für das 2te dann ab Geburt :jaja:

Ich kann dir den schrieb auch einscannen und per email senden wenn du magst...

lg
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: Erziehungsgeld- noch ne Frage

Also ich habe die Steuerbescheinigung vom Vorjahr eingereicht. Bei euch also dann von 2005!

LG kerstin
 

Jano

Engel auf Erden
AW: Erziehungsgeld- noch ne Frage

hmm, die hab ich noch nicht gemacht- blöde eigentlich
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Erziehungsgeld- noch ne Frage

Nu, man nehme das, was am günstigsten ist...
Wenn dieses Jahr Einkommen geringer als letztes Jahr: wenn Beweise vorliegen, muss Amt anerkennen...
Wenn für letztes Jahr noch keine Belege vorliegen, erkennt Amt aus Kulanz meist Steuerbescheid vom Vorjahr an...
 

Jano

Engel auf Erden
AW: Erziehungsgeld- noch ne Frage

Alina, Du denkst an mich?

Danke Ralf, aber sag mal, reicht denn die Verdienstbescheinigung bzw. Steuerkarte nicht aus? Daraus geht das doch hervor, was ich 2005 verdiente.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Erziehungsgeld- noch ne Frage

Ja, natürlich. Es sei denn, Du willst besondere Ausgaben geltend machen. Also wenn irgendwo noch viel absetzbar ist... Man kann und darf das nehmen, was für einen das günstigste ist
 
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