erneutes Elterngeld

Laelie

Gehört zum Inventar
AW: erneutes Elterngeld

Hier: http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html steht übrigens das dazu:



Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind

Das Elterngeld ersetzt im Normalfall nur einen Teil des Einkommens und nicht 100 %. Kalendermonate in denen Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind gezahlt wurde, würden daher das relevante Einkommen, im Vergleich mit Monaten der Erwerbstätigkeit, vermindern.

Beispiel:
Frau Kramer erwartet am 16.05.2008 ihr zweites Kind. Für das erste Kind, geboren am 12.02.2007 hatte sie 12 Monate lang Elterngeld bekommen.

In den Kalendermonaten Februar 2007 bis Januar 2008 hat Frau Kramer Elterngeld für das erste Kind bezogen. Diese Monate werden somit für die Berechnung des neuen Elterngeldes nicht berücksichtigt, d.h. übersprungen und entsprechend viele Monate mit Erwerbseinkommen vor Beginn der Mutterschutzfrist für das erste Kind herangezogen.

Vorsicht bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums:
Wenn der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes verlängert wird (siehe Bezugszeitraum beim Elterngeld) werden die Monate der Verlängerung trotz Bezugs des Elterngeldes voll bei der Einkommensermittlung des neuen Kindes berücksichtigt. Man unterscheidet hier zwischen Bezugs- und Auszahlungszeiträumen. Unter Bezugszeitraum versteht man innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes diejenigen Lebensmonate, für die ein Elternteil Elterngeld beantragt. Wird die verlängerte Auszahlungsoption nicht in Anspruch genommen, decken sich Bezugs- und Auszahlungszeitraum. Wird eine halbierte Auszahlung der Elterngeldbeträge gewünscht, verlängert sich der Auszahlungszeitraum über den Bezugszeitraum hinaus. Bei der Einkommensermittlung vor der Geburt eines Kindes werden aber nur Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind übersprungen. Monate, in denen lediglich die halbierten Elterngeldbeträge weiter ausbezahlt wurden, der eigentliche Bezugszeitraum aber schon beendet war, gehen in die Elterngeldberechnung für das neue Kind mit ein.
 
Oben