Endlich...

Babuu

Gehört zum Inventar
AW: Endlich...

Uiiiii wie schöööön:bravo:
Herzlichen Glückwunsch und eine schöne Kugelzeit!!
 

KeksKrümel

Queen of fucking everything
AW: Endlich...

Freut mich für Euch, :herz:lichen Glückwunsch und ne tolle Kugelzeit wünsche ich Dir, genieße es, es gehts viel zu schnell vorbei.

LG Sandra
 

Alina

Selfie Queen
AW: Endlich...

Wie schöööön :herz: Ich freu mich für Dich und wünsch dir eine wunderschöne Schwangerschaft

lg
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Endlich...

Uii, hier hagelt es ja Babys ;) Ich wünsch dir eine schöne Schwangerschaft.

Deinen Gyn versteh ich nicht ... ich bin beim ersten Kind mit zu frühen Wehen krank geschrieben worden und als meine Chefin meinte, eine drohende Fehlgeburt sei kein Grund nicht zur Arbeit zu kommen und verantwortungslos der Firma gegenüber, gab es ein absolutes Beschäftigungsverbot meiner Gyn - weil bei der Einstellung die Sicherheit von Mutter und Kind in Frage gestellt ist. Beschäftigungsverbot ist gerechtfertigt, wenn Leib und Leben von Mutter und / oder Kind gefährdet sind und das trifft ja wohl bei deinem Job zu, wenn du mit infektiösen Petienten arbeitest.
 

Jona

mit Schild
AW: Endlich...

Herzlichen Glückwunsch und eine wunderschöne, komplikationslose Schwangerschaft :)
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Endlich...

Mutterschutzgesetz:

Während der Schwangerschaft verboten

Die großen Tabus: Einige Arbeiten, dürfen werdende Mütter nicht ausführen.
Verboten sind jetzt


  • der Umgang mit giftigen oder radioaktiven Stoffen bzw. mit Krankheitserregern,
  • regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten, die schwerer sind als fünf Kilogramm (in Einzelfällen zehn Kilogramm),
  • Ständiges Stehen. Und: häufiges Strecken, Beugen, Recken, Arbeit auf Leitern und Ähnliches,
  • Ab dem dritten Monat: Arbeit in Beförderungsmitteln wie Bussen, Taxis, weder als Fahrerin noch als Kontrolleurin oder Stewardess,
  • Akkord- oder Fließbandarbeit,
  • Nacht- und Sonntagsarbeit nach 20 Uhr.
Zählt einer dieser Tätigkeiten zu den üblichen Aufgaben einer Schwangeren, muss ihr der Arbeitgeber eine andere Aufgabe zuweisen. Er kann die Schwangere zum Beispiel von der Nacht- in die Tagschicht versetzen, eine Röntgenschwester auf eine Station wechseln lassen oder eine Stewardess beim Bodenpersonal beschäftigen.
Die Bezahlung darf sich dadurch nicht ändern. Auf einige Rechte - beispielsweise die Freistellung von Fließband- oder Nachtarbeit - kann die Schwangere verzichten. Allerdings benötigt sie dafür die Zustimmung ihres Arztes und des Betriebsrates. Anschließend muss der Arbeitgeber dies bei der Aufsichtsbehörde beantragen.
In einigen Fällen, bei Stewardessen beispielsweise, kommt der Arbeitgeber aber nicht daran vorbei, seiner schwangeren Mitarbeiterin vorübergehend einen neuen Arbeitsplatz anzubieten. Die Beschäftigung muss der Ausbildung der werdenden Mutter und ihrer Stellung in der Firma entsprechen. Das heißt: Die normale Hierarchie sollte gewahrt werden. Findet der Arbeitgeber keinen Ausweichjob, muss er die Schwangere freistellen - und zwar bei vollem Gehalt.
Manche Chefs versuchen in einer solchen Situation, ihre Angestellte zu überreden, sich krankschreiben zu lassen. Dann muss der Arbeitgeber nämlich nur sechs Wochen lang das Gehalt zahlen, anschließend springt die Krankenkasse ein. Rechtens ist das nicht - ganz abgesehen davon, dass sich die Frau finanziell schlechter stellt. Denn das Krankengeld beträgt nur 70 Prozent des Durchschnittsgehaltes.

Quelle: www.eltern.de
 
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