Ende der Elternzeit

A

Annikasue

Hallöchen, bei mir geht nächstes Jahr im März die Elternzeit zu Ende und mein Arbeitgeber fragt nun nach, ob ich wieder einsteige. Ich möchte allerdings nur Teilzeit. Hat jemand ne Ahnung, ob der Arbeitgeber nur zur Freihaltung einer Vollzeitstelle verpflichtet ist (also so wie vor der Elternzeit) oder hat man auch einen Anspruch auf ein Angebot in Teilzeit?? Ich habe da jetzt schon mehrfach gegenteiliges gehört. Vielleicht hat ja jemand z.Z. die gleiche Thematik und ist da schon etwas schlauer....
Wäre klasse, wenn ich da ein paar Tipps bekomme.
Viele Grüße
und besten Dank im voraus.
Annika
 

Volleybap

Herzkönig
Hallo Annika,
rechtlich verpflichtet ist er zur Bereitstellung einer Vollzeitstelle nach der Elternzeit.
Das ist ein Paar Schuhe.
Grundsätzlich verpflichtet ist der Arbeitgeber, MA Teilzeit zu ermöglichen auf Antrag - wenn es den Abläufen in der Firma entspricht, also möglich ist (Bsp. Teilzeit am Fließband ist nicht, da kann nicht einer nach sechs Std. gehen). Für die Teilzeit musst Du gegebenenfalls den Nachweis führen. Das ist Dir in der Praxis nicht möglich, weil Du in Elternzeit bist und nicht nachweisen kannst, dass Du genau in die benötigten XY Stunden reinpasst. Lange Rede, kurzer Sinn: Gespräch mit Arbeitgeber suchen. Sagen, Du kannst Dich derzeit noch nicht entscheiden, gehst aber im Moment von Rückkehr aus auf Vollzeit. Welche Arbeitsstelle das denn wäre. Dann gucken und meinen, dies sieht ja eher wie ein Teilzeitplatz aus... Sprich: In die Verhandlung einsteigen. Wenn der AG Dich will, wird das klappen. Wenn er Dich nur wollen muss, dann musst Du vielleicht eine Zeit lang auf vollen Arbeitsplatz gehen und dann wandeln lassen...
 

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
Arbeitgeber ist verpflichtet für Vollzeit und du bist auch zu Vollzeit verpflichtet.

Teilzeit ist Verhandlungssache, genauso wie Beurlaubung Verhandlungssache ist. Wenn Kindergartenplatz gar nicht sicher ist, so ist das Jugendamt verpflichtet, was bereit zu stellen. Und jenes sollte im Interesse des Kindes schon zwei Monate vor dem Stichtag liegen, damit die Eingewöhnung gesichert ist.
 
S

Sonne3121

Hallo,


mein AG erklärte mir, dass eine Firma ab 15 Angestellten schon in der Pflicht ist, dir eine TZ Stelle anzubieten. Aber du musst es rechtzeitig (halbes Jahr????) vorher ankündigen.

Ansonsten: Gespräch suchen.

Viel Glück,

Nele
 
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