Elternzeitverlängerung nach 1 Jahr

B

BensMama

Huhu ihr Lieben

ich habe wieder Internet*froi* <-- wollt ich mal loswerden ;)
:bravo:

ich habe ja für Ben 1 Jahr beantragt,a lso elternzeit. Nun würde ich gerne noch ein halbes jahr zu hause bleiben.

Habe ich das richtig verstanden das mir die 3 jahre nicht mehr zu stehen, weil ich ja nur 1 (anstatt 2 ) beantragt habe? Aber das mein Arbeitgeber wenn er nett ist, mir das 2. jahr gestatten kann? wenn ich ihm netterweise früh genug bescheid sage?


habe ich das richtig verstanden? oder gibt es doch ein recht und dementsprechend Fristen einzuhalten?

verwirrte Grüße

helena
 

Katl

Dauerschnullerer
AW: Elternzeitverlängerung nach 1 Jahr

Huhu!

Ich hatte letztens ähnliche Überlegungen... ist schon richtig wie du das schreibst. Man muss am Anfang sich verbindlich für die ersten 2 Jahre festlegen, das 3. kann dann immer noch beantragt werden. Also wenn du nur 1 beantragt hast und dein AG gemein ist, muss er dir das halbe Jahr nicht genehmigen, aber wenn er nett ist macht er das.
Eine Freundin von mir hat auch erst nur eins beantagt, aber schon in Absprache dass sie das 2. noch bekommt wenn sie möchte; sie hatte das direkt vorher so abgemacht mit ihrem Chef...

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Da stehts nochmal ausführlicher :)

LG
Katja
 
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