Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

mone

Kamikazemuddern
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

das prob ist nur - ich will nicht ins fernsehen :umfall:
 

Ines und Jannick

Gehört zum Inventar
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

hab ich gerade gefunden:


LSG Hessen: Lohnnachzahlung ist bei Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen

zu LSG Hessen, Urteil vom 03.03.2010 - L 6 EG 16/09.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem im Jahr vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommen. Zu diesem gehört auch der rechtswidrig einbehaltene und erst aufgrund arbeitsgerichtlicher Verurteilung nachgezahlte Lohn. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden. Damit kritisierten die Richter erneut die bislang gängige Praxis des hessischen Landesversorgungsamtes. Die Revision wurde zugelassen (Urteil vom 03.03.2010, Az.: L 6 EG 16/09, BeckRS 2010, 6800:relievedface:.

Verkäuferin klagte gegen Berechnung des Elterngeldes

Eine Frau, die über viele Jahre als Verkäuferin tätig war, erhielt in den Monaten vor der Geburt ihres Kindes kein Gehalt. Erst nach einer entsprechenden arbeitsgerichtlichen Verurteilung zahlte ihr Arbeitgeber den ausstehenden Lohn. Das zuständige Landesversorgungsamt berücksichtigte diese Nachzahlung jedoch nicht als Einkommen bei der Berechnung und gewährte Elterngeld nur in Höhe des Sockelbetrags von 300 Euro. Hiergegen klagte die Frau aus dem Landkreis Gießen.

LSG: Gehaltsnachzahlung ist als Einkommen zu berücksichtigen

Die Richter beider Instanzen gaben der Mutter Recht. Mit dem Elterngeld sollen Eltern, die sich vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern, bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützt werden. Daher soll der betreuende Elternteil einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für die finanziellen Einschränkungen im ersten Lebensjahr des Kindes erhalten. Lediglich einmalige Einnahmen - wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien und Erfolgsbeteiligungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht so prägend seien - seien bei der Berechnung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen. Mit diesen einmaligen Einnahmen sei eine Nachzahlung rechtswidrig einbehaltenen Lohnes allerdings nicht vergleichbar.

Beck-Aktuell-Nachrichten

LG
 

mone

Kamikazemuddern
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

danke dir, ines :achwiegu:

(dann MUSS ich einfach recht bekommen...)

mal gespannt, wie es bei mir weiter geht - hab nichts mehr gehört :ochne:

lg Simone
 

lena_2312

Fotoholic
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

:ochne: mensch das ist ja nervig, dass das immer noch geht :ochne:
Ich hoffe Du bekommst bald Recht (und Nachzahlung)
:bussi:
Uta
 
P

Paulchen

AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Wie besch... ist das denn? Ich würde das auch prüfen lassen und ggf. ans Sozialgericht gehen (sind die zuständig?) Das kann man ohne Anwalt, ich war da bereits sehr erfolgreich mit meiner Klage gegen das Arbeitsamt.

Good luck.
 
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