Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Kann man in so einem Fall nicht den AG regresspflichtig machen?

Ich sag ja auch oft: "Ist halt so, das ist das Gesetz ... ". Aber das hier finde ich echt die Härte :(
 

mone

Kamikazemuddern
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

ich war gerade erstmal ne runde an der frischen luft...
mir ist kotz-schlecht, so sauer bin ich...

Dann soll der Arbeitgeber das zahlen, war ja wohl er, der das ganze verbockt hat.
ich denke, das ist die größere chance...

DENN es kommt ja darauf an, für wann dir das Geld gezahlt worden ist, und nicht wann es deinem Konto gutgeschrieben wurde :???:

Ich würde da auch noch einmal nachhaken :jaja:
nach meinen recherchen gilt da leider das zufluss-abfluss prinzip...aber nachhaken werde ich trotzdem...

Hmpf, aber Mone ist ja nun nicht selbstädnig und zudem ja nachweislich seit Monaten vorm Arbeitsgericht. Das muss doch da einfliessen!
Das kann doch echt nicht angehen, das wäre ja fast ein Fall fürs Fernsehen :ochne:
Das ist so ein Haufen Geld, das fehlt ja sicher hinten und vorne :ochne:
mal abgesehen davon, das ich auch die regelung bei selbständigen unmöglich finde :ochne:
toby meinte auch eben, ab ins fernsehen...
und ich schwöre euch...
sollte ich das geld nicht kriegen sehen wir uns bei exclusiv, akte 2009 oder sonstwo !!!

:umfall: Ach herrjeh, du Ärmste :troest:

Also falls das wirklich von amtlicher Seite rechtens ist, dann sollte aber ein Anspruch an deinen Ex-Arbeitgeber bestehen. Ich kann mir nicht vorstellen bzw. fänd es wirklich hammermäßig ungerecht, wenn das nun zu euren Lasten gehen soll :piebts:

Ab zum Anwalt. :jaja: (der Stuhl ist vermutlich noch warm :troest: )

Was man so braucht.... :nein:

ja...stuhl ist noch warm...
hab mich erst kürzlich für die gute zusammenarbeit bedankt und mich verabschiedet :umfall:

Jetzt habe ich gerade mal wieder zu meinen Thema nachgesucht und auf dieser Seite :
http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_verschiedenen.html#A6

Das hier gefunden:
Wie wird Einkommen berücksichtigt, das faktisch vor der Geburt des Kindes verdient wurde, jedoch erst nach der Geburt des Kindes ausgezahlt wird (Lohnnachzahlungen)?

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes können nur Einkünfte sein, die sich aus der aktuellen Verdienstbescheinigung ergeben. Nachträglich zugeflossenes Einkommen kann nicht für Zeiten vor der Geburt des Kindes berücksichtigt werden.

Su

tja...
genau ddas hab ich leider auch schon gefunden...

menno...
würd ich nicht stillen würd ich mich gleich besaufen...

immer noch sauer

Simone
 

mone

Kamikazemuddern
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

mail vom anwalt :bravo:
Sehr geehrte Frau K.,

das Sozialgericht Aachen hat mit Urteil vom 23.09.2008 unter Hinweis auf weitere Rechtsprechungen entschieden, dass es zur Berechnung des Elterngeldes nicht strikt auf das Zuflussprinzip ankommt, sondern auch zunächst vorenthaltenes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist. Vergleichbares hat auch schon das Bundessozialgericht bei anderen Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld entschieden. Wir empfehlen daher sofort Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und uns sämtliche Unterlagen zuzuleiten. Sollten wir im Rahmen dieses Verfahrens nicht die Erhöhung des Elterngeldes erreichen können, würde Ihr Arbeitgeber auf Schadensersatz in Anspruch genommen, wegen des Zahlungsverzuges.

@Su
hast du auch mal einen anwalt befragt ?
vielleicht kann dir das ja auch weiterhelfen...

lg Simone
 

Bianca

Gehört zum Inventar
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Hey das ist mal ne super Nachricht! Klasse Mone! :bravo:
 

Wölfin

Gehört zum Inventar
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Das hört sich doch gut an :jaja: ( aber auch nach viel Arbeit und Ärger, aber das macht ja der Anwalt)

Ich wünsch dir Erfolg beim ersten Schritt :jaja: (also dass die NAchzahlung mit einberechnet wird) so dass du zumindest mit deinem alten Arbeitgeber keinen Kontakt mehr haben musst.
 
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