Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Su

Das Luder
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Ich kann mir leider nach meinen persönlichen Recherchen sehr gut vorstellen, dass es rechtens ist.

Bei den Selbstndigen mit Istversteuerung ist das auch so, angenommen ich stelle im November eine große Rechnung an einen Kunden und der zahlt erst im Februar, rechnen die das Geld dann auch auf mein Elterngeld an:umfall:deswegen schaue ich auch das ich die Großen alle möglichst bald fertig habe und bettel um sofortige Zahlung:umfall:

Lg
Su
 

Petra

desperate housewife
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Hmpf, aber Mone ist ja nun nicht selbstädnig und zudem ja nachweislich seit Monaten vorm Arbeitsgericht. Das muss doch da einfliessen!
Das kann doch echt nicht angehen, das wäre ja fast ein Fall fürs Fernsehen :ochne:
Das ist so ein Haufen Geld, das fehlt ja sicher hinten und vorne :ochne:
 

Su

Das Luder
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Hmpf, aber Mone ist ja nun nicht selbstädnig und zudem ja nachweislich seit Monaten vorm Arbeitsgericht. Das muss doch da einfliessen!
Das kann doch echt nicht angehen, das wäre ja fast ein Fall fürs Fernsehen :ochne:
Das ist so ein Haufen Geld, das fehlt ja sicher hinten und vorne :ochne:

Ja, sicher ich würde dem schon versuchen nachzugehen, aber ich habe halt so schlechte Erfahrungen mit diesen Stellen.

ICh finde es aber auch für Selbständige total gemein, wenn man nachweislich nicht arbeitet und einen alten Auftrag bezahlt bekommt, das kann man doch auch nachweisen :ochne: soweit ich mich erinnere hatte da Stephans Frau so Ärger.

Lg
Su
 

lena_2312

Fotoholic
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Boah nee, das ist gemein. Auch ich kann mir gut vorstellen, dass das leider rechtens ist.

Lasst das aber trotzdem prüfen, vielleicht gibt es noch eine Chance.

Es gibt leider so einige Tücken und viel Augenwischerei darin. Zum Beispiel wird das Krankeausfallgeld auch nicht angerechnet. Da hatte man wohl Pech, wenn man selbst länger krank war oder Ausfallgeld für Kinderpflege bekommen hat. DAS wird dann z.B. auch nicht angerechnet, es zählt wirklich NUR was auf den Lohnscheinen stand.

Viel Glück Mone :troest:
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

:umfall: Ach herrjeh, du Ärmste :troest:

Also falls das wirklich von amtlicher Seite rechtens ist, dann sollte aber ein Anspruch an deinen Ex-Arbeitgeber bestehen. Ich kann mir nicht vorstellen bzw. fänd es wirklich hammermäßig ungerecht, wenn das nun zu euren Lasten gehen soll :piebts:

Ab zum Anwalt. :jaja: (der Stuhl ist vermutlich noch warm :troest: )

Was man so braucht.... :nein:
 

Su

Das Luder
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Jetzt habe ich gerade mal wieder zu meinen Thema nachgesucht und auf dieser Seite :
http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_verschiedenen.html#A6

Das hier gefunden:
Wie wird Einkommen berücksichtigt, das faktisch vor der Geburt des Kindes verdient wurde, jedoch erst nach der Geburt des Kindes ausgezahlt wird (Lohnnachzahlungen)?

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes können nur Einkünfte sein, die sich aus der aktuellen Verdienstbescheinigung ergeben. Nachträglich zugeflossenes Einkommen kann nicht für Zeiten vor der Geburt des Kindes berücksichtigt werden.




:ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne::ochne:
Su
 

Corinna

Forenomi
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes können nur Einkünfte sein, die sich aus der aktuellen Verdienstbescheinigung ergeben. Nachträglich zugeflossenes Einkommen kann nicht für Zeiten vor der Geburt des Kindes berücksichtigt werden.


:ochne:

Mone, mir wird schlecht!
Na, da haben sich die Gesetzgeber ja fein was ausgedacht! :-?

(((Mone)))
Es tut mir Leid, daß du wegen deines Arbeitgebers nun auch noch das Nachsehen hast! :troest:


:cry:
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: Elterngeld...und ich k**** gleich !!!

musst du denn das Alg, das du für die 7 Monate bekommen hast zurück zahlen, wenn dir rückwirkend dein Gehalt zugesprochen wurde ?

lg
Bärbel
 
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