Elterngeld und danach Landeserziehungsgeld??

krini

Gehört zum Inventar
:winke:

Da unser Krümel ja bald kommt, habe ich jetzt mal den Elterngeldantrag ausgedruckt, den man ja erst beantragen kann, sobald das Kind da ist, oder?? Jetzt habe ich auch noch gelesen, dass uns nach dem Elterngeld noch das Landeserziehungsgeld zustehen würde :???: Ich dachte, dass ab 2007 alles gestrichen wurde und das es jetzt nur noch das Elterngeld gibt. Bin jetzt echt voll verwirrt :umfall: Kann mir mal jemand helfen, wie das alles abläuft? Wir leben in Bayern, weil soweit ich das verstanden habe, gibts das Landeserziehungsgeld nur in ein paar Bundesländern.

Wäre echt lieb, wenn mir da mal jemand helfen könnte :bussi:

Gruß Carina
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Elterngeld und danach Landeserziehungsgeld??

:winke: Carina,

zufällig hab ich mich gestern zu dem Thema mal schlau gemacht :cool: Das Landeserziehungsgeld gibt es noch :jaja: Es wird im Anschluß an das Elterngeld gezahlt und beträgt beim zweiten Kind (in Bayern) max. 200 Euro. Einkommensabhängig ist es wie zuvor auch, beantragt werden kann es meines Wissens während des 1. Lebensjahres. Klick

Den Antrag gibts hier. (PDF)

Edit: und wie ich gerade gesehen habe, ist die Zahlung des Geldes in Bayern von absolvierten Früherkennungsuntersuchungen abhängig.

Ja, den Elterngeldantrag kann man erst nach der Geburt des Kindes stellen.

:winke:
Jenni
 
Zuletzt bearbeitet:

krini

Gehört zum Inventar
AW: Elterngeld und danach Landeserziehungsgeld??

:winke:

Dank dir Jenni,

so habe ich das auch alles verstanden... jetzt war ich auf noch einer Seite und da stand jetzt max. 250€ für das 2. Kind :???: Ich glaub wir werden wenn es soweit ist einfach mal den Antrag stellen und dann sehen wir schon ob und was wir bekommen :)

Hast du dich einfach so informiert oder gibts da einen Grund dafür ;)

Wir bekommen jetzt also, da ich nach Lenni nicht mehr arbeiten war für das Elterngeld den Mindestsatz von 300€ + Geschwisterbonus bis Lenni 3 ist. und danach, je nachdem wie wir das Elterngeld aufteilen (also 12 Monate 300€ oder 24 Monate 150€) bekommen wir das Landeserziehungsgeld, was max. nochmal 200€ (oder 250€) sind für 12 Monate, hab ich das richtig verstanden???

Gruß Carina
 

Wuschel

Dauerschnullerer
AW: Elterngeld und danach Landeserziehungsgeld??

Ja ich hab mich in einer Schwangeren Beratung Informiert leider sind alle zu Schüsse die man bekommen kann, nicht wirklich für uns Gedacht, weil meine Lebensgefährte dafür leider zu viel Verdient.
Elterngeld, Landeserziehungsgeld, und Wohnungsgeld.
Ist schon komisch will man was vom Staat haben dann ist man in einer eheähnlichen Gemeinschaft will der Statt was von einem selber haben ist man plöztlich alleine ohne Partner.
Ich finde es ja schon eine Frechheit die wo jetzt schon 3 Jahre oder kürzer beim ersten Kind daheim waren das die nur den mindestsatz von 300 EUR bekommen obwohl man ja bevor man das erste Kind bekommen hat Gearbeitet hat.

Aber so ist user Rechtssystem halt :-(
 

Jenni

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AW: Elterngeld und danach Landeserziehungsgeld??

Genau :jaja: Ein Jahr lang 300 € Elterngeld (oder zwei Jahre monatl. 150 €) und anschließend das Landeserziehungsgeld. Was die Höhe betrifft, kann ich nur die verlinkte Seite als Quelle nehmen, danach sind es für das 2. Kind max. 200 € und ab dem 3. Kind dann 300 €. Wobei ich gestern auch irgendwo mal 350 € gelesen habe :???: Also gilt wirklich, beantragen und abwarten.

Hab mich nur aus Neugier schlau gemacht, einen konkreten Grund gibt es bisher nicht ;)

:winke:
Jenni
 
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