Elterngeld - ha ich darauf noch Abgaben

Su

Das Luder
AW: Elterngeld - ha ich darauf noch Abgaben

Ja, so ist es "richtig"!. Er dann die 3 und Du die 5. So haben wir es auch gemacht. Wir haben erst im Mai geheiratet und mein Mann hat dann direkt die 3 bekommen. Ich hatte dann nur einen halben Monat die 5 und daher nur den halben Monat die hohen Abzüge, danach wurde ja Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld gezahlt.
Wenn ich nächstes Jahr wieder arbeiten gehe, dann behält mein Mann allerdings auch die 3.

Ich möchte Dich ja nicht entmutigen aber Du weist schon, das Euch so ev. eine Steuernachzahlung ins Haus steht. Es könnte sich ausgehen, weil Du die ersten 4 oder 5 Monate noch die Steuerklasse I hattest, das kann man ohne Zahlen natürlich schwer beurteilen.

Aber wenn Dein Mann das ganze Jahr die 3 hat, Du dann Elterngeld bekommst kommt es zu einer Nachzahlung, wegen des Progressionsvorbehaltes.

Lg
Su
 

Su

Das Luder
AW: Elterngeld - ha ich darauf noch Abgaben

Feines Thema. Ich muss mich damit ja auch auseinandersetzen und vielleicht haben die Steuerexpertinnen ja für mich auch noch einen kleinen Tip.

Ich bin ja selbständig und muss um Elterngeld beantragen zu können eine Einnahme-Überschuss-Rechnung mit einreichen. Muss ich da die zu zahlende Steuer mit berücksichtigen oder reicht das wenn ich meine Einnahmen und Ausgaben erfasst habe??? Dann noch eine kleine Frage, mein Mann hat Steuerklasse 3 und ich Steuerklasse 5, in diesem Jahr muss ich sicher auch Einkommenssteuer zahlen, wird das dann mit Lohnsteuerklasse 5 angesetzt, obwohl ich selbständig bin???

Fragen über Fragen, aber was Steuern angeht bin ich echt auch ziemlich schlecht.

Also die Lohnsteuerklasse berechnet nur den Vorwegabzug der Lohnsteuer, bei der Einkommensteuererklärung wird einfach Euer gemeinsames Einkommen genommen und in der Splittingtabelle die entsprechende Steuer rausgesucht.

Jeder zahlt am Jahresende gleich viel Steuer, egal wieviel durch welche Steuerklassen vorweg einbehalten worden sind, dadurch bekommen manche eine Erstattung und manche müssen auch Nachzahlen.

Für das Elterngeld würde ich die gleiche Einnahmen-Überschußrechnung nehmen, die Du auch für die Steuerklärung hernimmst, das werden die auch so über kurz oder lang anhand des Steuerbescheides überprüfen.

Lg
Su
 

Su

Das Luder
AW: Elterngeld - ha ich darauf noch Abgaben

Und jetzt versuche ich noch einmal den Progressionsvorbehalt zu erklären.

Ehepaar X hat ein zu versteuerndes Einkommen i.H. von 50.000 Euro und zahlt darauf 10.000,00 Euro = 20 %.

Dann hat es noch Elterngeld i.H.v. 10.000 Euro bekommen.

Es wird dann nachgeshen wieviel Steuer auf 60.000 Euro (50.000 + 10.000) gezahlt werden hätten müssen, und zwar 14.400 Eur = 24 %.

Dann nimmt man die 50.000 Euro und muss darauf 24 % = 12.000 Euro zahlen.

Ehepaar X muss somit 2.000 Euro Steuer nachzahlen.


Alles Beispielzahlen!!!!

Ich kann Euch gar nicht sagen wie ich mich 2008 auf die Schockeranrufer der Elterngeldempfänger freue:umfall:Wie meinte sie im Jahreswechselseminer letztes Jahr so ironisch, das wird uns viele neue Kunden bescheren.....

Lg
Su
 
A

Anavlis

AW: Elterngeld - ha ich darauf noch Abgaben

Und genau das ist der Grund Su, warum ich auch zum örtlichen Steuerbüro gefahren bin. Da sagte mir die Dame nämlich schon, dass das Elterngeld auch versteuert wird (halt wie du das so schön erklärt hast).

Zur Einnahme-Überschuss-Rechnung: Dann muss ich mich ja beeilen, ich werde Elterngeld ab Tag der Geburt beantragen (kann ich ja als selbständige) doch mein Geschäftsjahr endet ja erst mit dem 31.12.

Na hoffentlich geht das alles glatt. Werd nächste Woche gleich mal die Unterlagen ins Buchhaltungsbüro bringen und danach dann ins Steuerbüro.

Danke dir trotzdem für die ausführliche Antwort :)

LG Silvana
 
B

BlonderEngel

AW: Elterngeld - ha ich darauf noch Abgaben

Hallo Su,
ich will ja hier nicht unsere Zahlen so öffentlich preis geben, aber soviel habe ich nicht verdient die ersten 4 -5 Monate in 2007.
Kann ich mir denn mit so einem Steuer-Programm ausrechnen, ob mich eine Nachzahlung erwartet? Müssen wir denn überhaupt einen Lohnsteuerjahresausgleich machen oder werden wir dazu aufgefordert?
 

Su

Das Luder
AW: Elterngeld - ha ich darauf noch Abgaben

Mit Steuerklasse 3 und 5 ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und mit Elterngeld auch! Natürlich kannst Du auch warten bis Du angemahnt wist.

Lg
Su
 

Su

Das Luder
AW: Elterngeld - ha ich darauf noch Abgaben

vielleicht haben die Steuerexpertinnen ja für mich auch noch einen kleinen Tip.

Fragen über Fragen, aber was Steuern angeht bin ich echt auch ziemlich schlecht.

Und genau das ist der Grund Su, warum ich auch zum örtlichen Steuerbüro gefahren bin. Da sagte mir die Dame nämlich schon, dass das Elterngeld auch versteuert wird (halt wie du das so schön erklärt hast).


Danke dir trotzdem für die ausführliche Antwort :)

LG Silvana

Und warum fragst Du hier dann noch mal, wenn Du gar keine Antwort mehr brauchst?
 
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