novembersteffi
Ohne Titel glücklich
Hallo Ihr Lieben,
ich bekomme derzeit ALG II und bin ja mit Johanna in Elternzeit.
Heute kam ein Brief für mich von der Arge.
Eine Einladung §59 Zweites Sozialgesetzbuch.
Se wollen mit mir über mein bewerberangebot bzw, meine berufliche Situation sprechen.
Und nun. Ich rufe da morgen erstmal an. Ich habe ja noch Johanna hier. Muss ich sie mit einem jahr dann betreuen lassen?
ich bekomme derzeit ALG II und bin ja mit Johanna in Elternzeit.
Heute kam ein Brief für mich von der Arge.
Eine Einladung §59 Zweites Sozialgesetzbuch.
Se wollen mit mir über mein bewerberangebot bzw, meine berufliche Situation sprechen.
Und nun. Ich rufe da morgen erstmal an. Ich habe ja noch Johanna hier. Muss ich sie mit einem jahr dann betreuen lassen?