Einkommensteuererklärung, wer weiß bescheid.....

Conny

Mrs. Snape
Hallo!

Ich lass mir ja meine Steuererklärung immer vom Lohnsteuerhilfeverein machen :-D , mein kleiner Bruder möchte aber erstmal das Geld nicht dafür ausgeben und hat mich um Rat gebeten. Die groben Sachen sind ja kein Problem. Nur bei den Werbungskosten tu ich mich hart. Und zwar hat mir jemand erzählt bzw. weiß ich es auch von meiner Steuererklärung her, dass man für Berufskleidung (wenn man es nicht kostenlos vom AG gestellt bekommt und gewaschen), einen Pauschalbetrag angeben darf. Wie hoch ist der maximal??
Und man kann auch Bewerbungskosten angeben, gibts da auch einen Pauschalbetrag bzw. eine Richtlinie wieviel man z.b. für eine Bewerbung absetzen darf?? (mein Bruder hat sich etliche Male beworben, das letzte Jahr, bis er seinen jetztigen Arbeitsplatz bekommen hat) Er hat natürlich keine Quittungen dazu :-D

Wär schön, wenn ihr Bescheid wißt!!

Dankeschön,

LG Conny
 

Silvia

Showtalent
Was die Berufsbekleidung angeht, so wurde bei uns im Saarland immer pauschal 200 DM anerkannt. Ich würde einfach mal 100 Euro Für Arbeitskleidung und Reinigung pauschal angeben. Mehr als Rausfallen kann es nicht. :)

Was die Bewerbungskosten angeht, so hat dein Bruder doch sicherlich Schreiben von den Firmen, bei denen er ein Vorstellungsgespräch hatte. Wenn dies aus diesen Schreiben hervorgeht kannst Du pro gefahrenem Kilometer einen Pauschbetrag (früher waren es 52 Pfennige :? ) angeben und den Gesamtbetrag dann als Werbungskosten angeben.

Um die genauen Beträge herauszubekommen reicht meist schon ein Anruf bei Eurem Finanzamt. Die geben dir normalerweise Auskunft.

LG

Silvia
 
B

Bine Nölle

Arbeitskleidung


Als typische Berufskleidung akzeptiert das Finanzamt nicht deine normale Alltagskleidung, sondern nur Arbeitsschutzkleidung (Laborkittel, Blaumänner, Sicherheitsschuhe...) oder uniform-ähnliche Einheitskleidung. Wird deine Alltagskleidung aber während der Arbeit beschädigt oder zerstört, kannst du entweder die Reparatur oder den Kaufpreis nach Abzug eines Nutzungsabschlags ansetzen.

Bei typischer Berufskleidung kannst du neben dem Kaufpreis die Kosten für Instandhaltung und Reinigung, sogar in der eigenen Waschmaschine, angeben. Die Kosten für die Reinigung von Arbeitskleidung musst du mit einer Buchführung belegen, also mit genauen Angaben über den Waschgang und wie hoch der Anteil von Berufskleidung bei einer Maschinenfüllung ist.

Überhaupt musst du die Kosten für die Berufskleidung möglichst durch Belege nachweisen. - Das Stichwort „Berufskleidung“ reicht auf der Quittung nicht aus. Blaumann & Co. müssen mit der exakten Bezeichnung auf der Quittung stehen!

Hast du keine Belege aufbewahrt, akzeptieren die Finanzämter zumeist für Anschaffung und Reinigung von Berufskleidung eine Pauschale von 100 Euro im Jahr.
Nachzulesen: http://jugend.igmetall.de/content.m...ar.meingeld.10/content.glossar.meingeld.10.2/

Bewerbungskosten von der Steuer absetzen


Wer arbeitslos ist oder seinen Job wechseln möchte, kann alle Kosten, die mit einer Bewerbung zusammenhängen, steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Die Kosten werden als Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit ausgewiesen. Dazu gehören das Porto für Bewerbungsbriefe, Kopien, Fotos, Beglaubigungen, Fachliteratur, Stellenanzeigen und die Reisekosten für das Vorstellungsgespräch. Nicht zu den abziehbaren Aufwendungen gehört neue Kleidung oder der Besuch beim Friseur. Wichtig: Unbedingt die Quittungen aufbewahren und bei der nächsten Steuererklärung nutzen!

Nachzulesen hier: http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20030227/b_3.phtml

LG Bine
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
Zum Jobwechseln kann ich noch was schreiben:

DAs Finanzamt akzeptiert Bewerbungsausgaben nur, wenn entsprechend die Absagen der angeschriebenen Firmen beigelegt werden.

Ich hatte deswegen schon riesengroßen Krach mit denen :shock:

LG Silly
 
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