Eigenheimzulage Hilfe!!

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

ich kann nur sagen: geh zum Steuerberater. Wir haben das damals schriftlich geregelt, dass er ins Grundbuch alleine kommt, dass er mir die Wohnung unentgeltlich überlässt und er dafür die EHZ bekommt. Es geht ja um die eigene Nutzung - so hättest du zumal erst mal Anspruch aus meinem Laienverständnis heraus - und dein Ex hätte sie abtreten können, weil die Kinder auch dazu zählen beim selbstgenutztem Eigentum.
 

michaM

Familienmitglied
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Wenn Du Dir keinen Steuerberater leisten kannst - insb. bei Unterstützung durch die Arge - kannst Du beim zuständigen Amtsgericht auch einen Beratungshilfeantrag stellen. Personalausweis, Mietvertrag / Hauskosten, Unterhaltspflichten und Einkommen sind dort vorzulegen. Ruf am Besten zuvor beim Amtsgericht an. Manche stellen diese Scheine zur an bestimmten Tagen aus.
Mit dem bewilligten Beratungshilfeschein kannst Du Dich dann auch an einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden, der den Sachverhalt dann prüft. Er kann einen Eigenanteil von 10 EUR zzgl. MwSt von Dir verlangen.
Viel Erfolg
MichaM
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Danke micha, aber ich bekomm zwar ALG1 , aber ich habe ne Rechtschutzversicherung...

Ich schau mal im Freundeskreis, ob da nicht vielleicht jem. kennt, der Steuerberater o.ä. ist.

Nun hab ich erst mal Klage eingereicht und warte ab...
 

Su

Das Luder
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Nun hab ich erst mal Klage eingereicht und warte ab...

Wieso gleich Klage, normalerweise erst mal noch einen Antrag auf Aufhebung der Einspruchsentscheidung versuchen.

Hast Du eine Begründung in der Klage, wichtig auch der Hinweis, die Kosten des Verfahrens auf das Finanzamt... zu verlegen.

Lonny ich meine das Ernst doktor da nicht alleine dran rum, nimm Dir einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater,auch keinen Bekannten, sondern jemanden den Du Geld dafür gibst. Eine Klage ist was ganz anderes als ein EInspruch, das kann Dich richtig Geld kosten!

Vor allen Dingen würde ich erst mal richtig prüfen, ob wirklich das Finanzamt Schuld ist...

Wer hat den die Eigenheimzulage beantragt? ER oder Du, gegen welchen Bescheid habt ihr Einspruch eingelegt....

Ich würde Dir nicht raten Klage einzulegen und einfach abzuwarten:umfall:

LG
Su
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Hm Su, also mein Exmann hat mit seiner Scheidungsanwältin Klage eingereicht.

Wir haben ja Einspruch gegen den Bescheid eingereicht, der wurde abgelehnt, weil wir eben ab 2008 getrennt veranlagt waren und er im Juni 2007 auszog, hin und wieder im Haus wohnte ( wenn ich nicht da war) und erst im Sommer 2008 das Trennungsjahr zu ende war.

Lt. Steuerfachmann steht mir aber zumindest die EHZ und das Kinderbaugeld zu, weil ich ja mit den Kinds noch bis Mai 2008 im Haus gelebt habt.

Beantragt haben wir BEIDE die EHZ und das Kinderbaugeld. Auf Eheleute. Zu gleichem Teil.

Lt. Steuerberater müsste - im schlimmsten Fall- nur er seine 625€ zurück zahlen... Aber er hat sich ja auch erst 2008 umgemeldet (weil ich den Schlüssel eingefordet hab)

Das ich jetzt aber so einen Stein ins Rollen gebracht habe, habe ich nicht gewußt.. dachte, wenn er klagt, spring ich halt auf.
Bin jetzt ein bißchen wuschig... ich kopier mal den Text, ja?!

:

Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit reiche ich Klage gegen das Urteil vom Finanzamt Essen-Süd bezüglich der Eigenheimzulage und des Kinderbaugeldes ein.

Mein geschiedener Mann und ich haben ab 2006 die EHZ und das zweifache Kinderbaugeld bewilligt bekommen.

In der vom Amt genannten Zeit befanden wir uns im Trennungsjahr und hatten auch dazu eine Ehetherapie, da wir zwei gemeinsame Kinder haben und uns nicht „kampflos“ trenne wollten.

Der endgültige Auszug fand nach der Ummeldung seinerseits statt.

Auch kann die Eigenheimzulage weiterhin von jedem in Anspruch genommen werden, wenn der Ausziehende seinen Teil der Wohnung dem anderen Ehegatten unentgeltlich überlässt.

Und das tat mein Exmann.

Ich bewohnte das Haus nämlich mit meinen Kindern bis zum 30.05.2008.
Nachweislich habe ich ihnen den Aufhebungsbescheid der Vestischen Arbeit und die Anmeldebestätigung meines damaligen Wohnortes beigefügt.

Des weitern möchte ich anmerken, dass mein Exmann ohne mein Wissen die Kontodaten beim Finanzamt geändert hat. Vorher hatten wir ein Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse. Das Geld wurde aber auf das alleinige Konto meines Exmannes gebucht, zudem ich weder Zugriff noch Einsicht hatte.

Als ich von der Zahlung erfuhr, legte ich Widerspruch beim Finanzamt ein, da mein geschiedener Mann die Teilzahlung an mich und die Kinder verweigerte.

Meine Scheidungsanwältin erhob ebenfalls Einspruch, auch diesen habe ich beigefügt.

Jedoch wurde die Zahlung weiterhin verweigert. Die Anrechnung auf das Einkommen bezüglich des Kindsunterhalts wurde auch bis zum endgültigen Scheidungstermin nicht anerkannt.
Ich hatte auf Unterhalt verzichtet.


Zusammenfassend bezog ich keine Zahlung vom Finanzamt, dieses Überwies ohne Rücksprache oder schriftlichen Bescheid die volle Summe auf dass , von meinem geschiedenen Mann geänderte ALLEINIGE Konto, zu dem ich weder Einsicht noch Zugriff hatte.

Des Weiteren bewohnte ich nachweislich mit meinen Kindern bis 31.05.2008 in dem Haus, so dass zumindest den Kindern und mir Anteilig Kinderbaugeld und EHZ zusteht.

Die getrennte Steuerliche Veranlagung hat meines Wissens nichts mit der Auszahlung der EHZ zu tun.

Geschieden wurden wir erst am 21.04.2009




Meine Scheidungsanwältin meinte noch, ich solle das Schreiben so einreichen und die Beweise vorlegen. Die sagt auch, ich müsse nicht zahlen. Zumal ich ja noch ALG 1 bekomme...

Ohmanohman....
 

Lonny76

Panikteilchen
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Ich hab was ich hab was ich hab was......!!!!!!!!!!!!!!!!!!



Abgabenordnung
Erster Teil - Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32)
Zweiter Abschnitt - Steuerliche Begriffsbestimmungen (§§ 3 - 15)
Gliederung
§ 15
Angehörige

(1) Angehörige sind:
1. der Verlobte,
2. der Ehegatte,
3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
4. Geschwister,
5. Kinder der Geschwister,
6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
7. Geschwister der Eltern,
8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

(2) Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn
1. in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe nicht mehr besteht;

2. in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
3. im Fall der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.
 

Su

Das Luder
AW: Eigenheimzulage Hilfe!!

Hallo Ilona,

wer hat jetzt Klage eingereicht, die Anwältin Deines Ex, oder Du, oder ihr beide?

Du sagst ihr habt für 2008 gemeinsam die Eigenheimzulage beantragt. Dann gibt es ja wohl nur einen Bescheid für Euch beide mit der Ablehnung und gegen diesen einen Bescheid legt man Einspruch ein, der wurde ja scheinbar abgeleht und jetzt Klage.

Aber pro Bescheid EINE KLAGE, doch nicht x von verschiedenen Stellen, oder habe ich jetzt wieder was falsch verstanden?

Ich muss erst mal den Anfang kapieren. Dann kann ich ev. weiter antworten.

aber schon mal vorweg, ein bischen viel Wirr-Warr in der Klage mit Unterhalt und Ehetherapie, das ist doch für die Eigenheimzulage wurscht, etwas sachlicher und übersichtlicher, dann würde sich auch das Finanzamt besser auskennen. Ich hatte auch schon x Fälle bei denen abgelehnt wurde, weil die Mandanten erst mal selbst loslegen......und oft ist dann das Kind schon in den Brunnen gefallen:rolleyes: aber ich weiß ich wiederhole mich....

LG
Su
 
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