ebay, was würdet ihr tun?!

Babuu

Gehört zum Inventar
Hallo ihr lieben!

Danke erstmal!

Ich werde ihr jetzt nochmal schreiben mit einer Frist- mal sehen ob das was bringt.
Die Mails von ihr, allesamt ziemlich frech und unverschämt, habe ich alle gespeichert...sowohl im Postfach als auch auf dem Rechner :jaja:

Leider sind wir gerade mitten im Umzug nach Ba-Wü und somit ist das zeitlich etwas ungeschickt*grrrr*!
 

Italia

süße Fee
wippi hat gesagt.:
Ich würde auch mit Anwalt drohen und eine Frist setzen. Musst dann warscheinlich für den Brief, den der Anwalt schreibt , in Vorkasse gehen, aber das wärs mir wert. Ist doch ne frechheit, sowas.


wippi


ja sehe ich auch so,bez. würde ich auch so machen..

Das ist echt Rotzfrech..und bewahre die mail als beweismittel auf ,wo sie sagt das sie es nicht für den Preis verkaufen würde.
Be@
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Mein Va hatte auch mal Ärger mit nem eBay-Verkäufer, weil der ein von Anfang an defektes Teil nicht zurücknehmen wollte. Mein Va war es dann nach ewigem Hin und Her so satt, daß er sich selbst einen anwaltsmäßigen Briefkopf gebastelt hat, einen entsprechend formulierten Text druntergesetzt und das dem Verkäufer geschickt hat.
Hat gut geklappt: Binnen weniger Tage hatte mein Vater die Rücküberweisung sämtlicher Kosten (inkl. Hin- und Rückporto) auf dem Konto. :mrgreen:

:winke:
 
M

MagicMoments

Conny hat gesagt.:
DAS ist ja mal ne gute Idee :lichtan: Katja - Grips muß man haben!!! :)

LG Conny

Dann kommt man an den Falschen, der prüft nach und schon hast Du eine auf dem Deckel wegen Urkundenfälschung :-?

Nööööö, so würd ich es nicht machen!

Lieben Gruß
Sandy
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
MagicMoments hat gesagt.:
Dann kommt man an den Falschen, der prüft nach und schon hast Du eine auf dem Deckel wegen Urkundenfälschung :-?

aber doch nur, wenn Du einen realen Namen nimmst, wenn Du Dir alles ausdenkst, kann Dir eigentlich nichts passieren, oder :???:

LG
:winke:
 
G

gretel

doch. sobald nämlich das wort anwalt im briefbogen steht. das ist nämlich ein geschützter beruf. ;-)

sowas sollte man in einem streit nicht verwenden. denn da will einem das gegenüber ja wirklich böses. und wenn man ihm dann geradezu noch die tür öffnet.....

ps: witzig finde ich die idee dennoch. ;-)
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
hhm, also ganz ehrlich?

wenn ich das richtig mitbekommen habe, geht es um eine hose um 3,--, neupreis rund 40.
ich verstehe, dass du dich ärgerst, ich persönlich würde es jedoch abschreiben und weder zeit noch geld und nerven investieren.

dass die verkäuferin die hose um 3,-- nicht hergeben will, verstehe ich. natürlich hätte sie ein höheres startgebot eingeben müssen, aber es sind eben nicht alle so vif. wahrschienlich hatte sie angst, dass dann niemand mitbietet und man hört ja immerwieder, dass sich manche bei ebay ne goldene nase verdienen. das wollte die dame auch mal.

klar hat sie eine dementsprechende beurteilung verdient, keine frage, aber mit dem ganzen mist zur polizei oder anwalt? erstens ist ja gar kein schaden entstanden, da du ja kein geld geschickt hast und zweitens wäre die frage, ob sowas wegen geringfügigkeit überhaupt angenommen wird.

und nochmal ganz ehrlich: andere gerichtsfälle - und zwar dort, wo es wirklich um etwas geht, um mehr geld, um wirklichen betrug, darum dass mieter ihre kaution einklagen müssen etc., die müssen warten, weil die gerichte mit solchen peanuts beschäftigt sind? das kanns ja auch nicht sein.

liebe gruesse von riccarda,
die deinen ärger wirklich versteht, aber (siehe oben)
 
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