AW: Drückt ihr eure Däumchen? Stephan geht zum Anwalt
Hi Süße,
erstmal zur Info für alle: ich bin nicht vom Fach - ich habe mir das Wissen bez. ebay selbst nur angelesen.
So - und in eurem Fall würd ich ähnlich argumentieren wie die anderen:
* Ihr habt einen Kaufvertrag, der eine Küche vom Verkäufer beinhaltet.
Bezahlt wurde ja die Wohnung incl. Küche.
* Wem wann die Schreinerei gehört hat, müßte nebensächlich sein.
Gehörte die Schreinerei noch dem VK, sind es ja auch seine Kosten. Er müßte sich selbst eine Rechnung geschrieben haben - oder Privatentnahme aus dem Betrieb.
Gehörte die Schreinerei durch den Pachtvertrag dem Pächter, hat er dem Pächter selbst den Auftrag erteilt (Werkvertrag: Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, d.h. die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher Art und der Besteller als Gegenleistung dem Unternehmer den Werklohn. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (z.B. Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen.
Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Werklieferungs-, Dienst- und Kaufvertrag.
aus http://www.adlexikon.de/Werkvertrag.shtml
Ich glaube nicht, daß ein weitergereichter Auftrag Gültigkeit hat. Ein Kaufvertrag ist immer eine beiderseitige Willenserklärung - und die liegt zwischen Stephan und dem Schreiner ja nicht vor. Wenn sich der Schreiner den Vertrag nicht schriftlich von Stephan hat bestätigen lassen, müßtet ihr eigentlich aus dem Schneider sein.
LG,
Mullemaus
Hi Süße,
erstmal zur Info für alle: ich bin nicht vom Fach - ich habe mir das Wissen bez. ebay selbst nur angelesen.
So - und in eurem Fall würd ich ähnlich argumentieren wie die anderen:
* Ihr habt einen Kaufvertrag, der eine Küche vom Verkäufer beinhaltet.
Bezahlt wurde ja die Wohnung incl. Küche.
* Wem wann die Schreinerei gehört hat, müßte nebensächlich sein.
Gehörte die Schreinerei noch dem VK, sind es ja auch seine Kosten. Er müßte sich selbst eine Rechnung geschrieben haben - oder Privatentnahme aus dem Betrieb.
Gehörte die Schreinerei durch den Pachtvertrag dem Pächter, hat er dem Pächter selbst den Auftrag erteilt (Werkvertrag: Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, d.h. die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher Art und der Besteller als Gegenleistung dem Unternehmer den Werklohn. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (z.B. Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen.
Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Werklieferungs-, Dienst- und Kaufvertrag.
aus http://www.adlexikon.de/Werkvertrag.shtml
Ich glaube nicht, daß ein weitergereichter Auftrag Gültigkeit hat. Ein Kaufvertrag ist immer eine beiderseitige Willenserklärung - und die liegt zwischen Stephan und dem Schreiner ja nicht vor. Wenn sich der Schreiner den Vertrag nicht schriftlich von Stephan hat bestätigen lassen, müßtet ihr eigentlich aus dem Schneider sein.
LG,
Mullemaus