Dringende Rechtsfrage

Daniela

Gehört zum Inventar
Hallo,

ich habe eine dringende Frage bezüglich einer Rechtslage, deshalb hier im Kaffeeklatsch:

Meine Schwiegermutter ist seit ein paar Wochen im Altenheim und nun geht es darum ihre Wohnung aufzulösen.
Wenn ihr Betreuer die Wohnung kündigt und der Vermieter die Räumung und Renovierung veranlasst, wer muss dann für die Kosten aufkommen?
Ein Teil wird sicher von der Kaution abgedeckt, aber er Rest? Ich dachte bislang, dass wir das zahlen müssen. Heute hat mir aber ein Kollege gesagt, dass das keinesfalls so ist.
Da meine Schwiemu von Sozialhilfe lebt und keinerlei Ersparnisse hat, bleibt der Vermieter (eine große Wohnungsbaugesellschaft) auf den Kosten sitzen.

Stimmt das?

Denn wenn das tatsächlich so ist, sagen wir den Termin, den wir mit einer Räumungsfirma vereinbart haben wieder ab, denn in diesem Fall müssten wir definitiv zahlen, weil wir den Auftrag gegeben haben.

Dank euch.

:winke: Daniela
 

suchtleser

Hühnerflüsterin
AW: Dringende Rechtsfrage

Kann das die Wohnbaugenossenschaft aber dann nicht wieder von Euch einfordern?

Obwohl ich, als Kind/Schwiegerkind mich da wahrscheinlich schon in der Schuld fühlen würde das für meine Mutter/Schwiegermutter zu erledigen...
die Wohnbaugenossenschaft kann da ja eigentlich garnix zu :-( .

Zahlt das Sozialamt für solche Fälle nicht event. auch etwas dazu?
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Dringende Rechtsfrage

Schuldnerin ist erst einmal Deine Mutter. Als Sozialhilfeempfängerin sind dies Sonderausgaben, die mit dem Sozialamt zu klären sind. Ihr müsst aller voraussicht nach nicht bezahlen, da das Sozialamt bereits vorher geprüft hat, ob Ihr leiustungsfähig seid, für die Mutter zu zahlen (also bei Sozialhilfeantrag).

Was tun:
Kontakt Sozialamt, die Dinge besprechen. Sozialamt ist interessiert, dass Wohnung geräumt wird, da die ja die Miete zahlen usw. Wenn Du als Betreuer auftrittst, dann gibst Du auch die Aufträge als Betreuer , es wird nicht auf Dich als Person zurückgegriffen, sondern auf Deine Mutter. Auch bei der Räumungsfirma.

Reicht das als Info?
 

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Dringende Rechtsfrage

Schuldnerin ist erst einmal Deine Mutter. Als Sozialhilfeempfängerin sind dies Sonderausgaben, die mit dem Sozialamt zu klären sind. Ihr müsst aller voraussicht nach nicht bezahlen, da das Sozialamt bereits vorher geprüft hat, ob Ihr leiustungsfähig seid, für die Mutter zu zahlen (also bei Sozialhilfeantrag).

Was tun:
Kontakt Sozialamt, die Dinge besprechen. Sozialamt ist interessiert, dass Wohnung geräumt wird, da die ja die Miete zahlen usw. Wenn Du als Betreuer auftrittst, dann gibst Du auch die Aufträge als Betreuer , es wird nicht auf Dich als Person zurückgegriffen, sondern auf Deine Mutter. Auch bei der Räumungsfirma.

Reicht das als Info?

Hallo Ralf,

laut Aussage meines Kollegen hat das mit dem Sozialamt nichts zu tun, weil es nicht um eine staatliche, sondern eine privatrechtliche Forderung geht.
Der Vermieter kann einen Titel gegen meine Schwiemu erwirken, der 30 Jahre bsteht und im Falle des Todes meiner Schwiemu müssten wir als Erben zahlen. Da wir aber das Erbe eh ausschlagen werden, wäre das auch kein Problem.
 

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Dringende Rechtsfrage

Kann das die Wohnbaugenossenschaft aber dann nicht wieder von Euch einfordern?

Obwohl ich, als Kind/Schwiegerkind mich da wahrscheinlich schon in der Schuld fühlen würde das für meine Mutter/Schwiegermutter zu erledigen...
die Wohnbaugenossenschaft kann da ja eigentlich garnix zu :-( .

Zahlt das Sozialamt für solche Fälle nicht event. auch etwas dazu?

Das kommt immer darauf an, ob sich die Mutter früher auch um das Kind gekümmert hat....:(

:winke: Daniela
 

suchtleser

Hühnerflüsterin
AW: Dringende Rechtsfrage

Das stimmt natürlich.

Ich habe einfach mal einen guten Kontakt vorausgesetzt, sorry.... :-(
 

teriessa

Gehört zum Inventar
AW: Dringende Rechtsfrage

ICh würde euch raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, so seid
ihr auf der sicheren Seite.

:winke::winke::winke:
 

Daniela

Gehört zum Inventar
AW: Dringende Rechtsfrage

ICh würde euch raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, so seid
ihr auf der sicheren Seite.

:winke::winke::winke:

das würde ich ganz gerne, aber der Termin zur Räumung ist schon Montag und den müsste ich dann spätestens morgen absagen und da ist die Zeit leider zu knapp.
Hab mittlerweile bei meiner Rechtschutz nachgefragt und der am Telefon hat das auch bestätigt.
Mein Schwager will nun morgen noch einen befreundeten Anwalt anrufen.

Dank euch

:winke: Daniela
 
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