Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

Alina

Selfie Queen
AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

Hallo zusammen,

ich danke euch für eure Antworten. Ich finde es auch sehr schade für das Kind. Nur ändern kann ich dieses unreife verhalten nicht.

lg
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

war ja auch nichts gegen Dich, Alina

Was mir gerade noch einfällt - bekommt Deine Freundin keine Angst, dass es ihr mal genauso geht ?

liebe Grüße
Bärbel
 
Zuletzt bearbeitet:

Alina

Selfie Queen
AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

Bärbel, ich habe es auch nicht gegen mich empfunden. :)

Soweit haben wir noch nicht miteinander gesprochen das sie evtl. auch Angst davor hat das er es dann auch bei ihr macht...

lg
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Dringend wegen Vaterschaftsanerkennung

Petra hat es schon erwähnt. Guck mal hier:
http://www.campus-eltern.de/fin8.html

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuß muß schriftlich beim örtlichen Jugendamt gestellt werden. Zur Antragstellung sollte man die Geburtsurkunde des Kindes sowie eventuell vorhandene Unterlagen über das Scheidungsverfahren bereithalten. Die Antragstellenden unterliegen der Mitwirkungspflicht. Sie müssen dem Jugendamt Auskünfte über den unterhaltspflichtigen Elternteil geben, damit die Unterhaltsleistungen zurückgefordert werden können. Weigert sich die Antragstellerin beispielsweise bei nichtehelichen Kindern den Vater zu benennen, kann der Antrag auf Unterhaltsvorschuß abgelehnt werden.

Liebe Grüße
Kolibri
 
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