Dringend: Maklerprovision

B

Beate

:tröst: Ich würde auch abwarten, bis der Makler eine Rechnung schickt oder sein Anwalt eine Forderung. Bis dahin braucht Ihr gar nichts zu tun. In Zukunft würde ich Anrufe mit "wir verhandeln nur noch schriftlich mit Ihnen" beantworten. :bissig:

Nach Einschüchterung klingt das wirklich sehr. :jaja: Und was Gretel schreibt, dass er sich einfach zurücklehen und seine Ansprüche einklagen könnte, wenn seine Forderung klar und berechtigt ist, denke ich auch.

Liebe Grüße
 

Tinemi

Dauerschnullerer
Ela123 hat gesagt.:
:bussi: an alle!

Ich denke uns bleiben drei Möglichkeiten

1. abwarten ob der Makler am Freitag - wie angedroht seinen Anwalt konsultiert.
2. selbst einen Anwalt auf ihn hetzen :bissig:
3. stillschweigend zahlen

Ich bin für das Erste, wir gewinnen Zeit und brauchen nur zu reagieren.
Übrigens: meine Mutter hat KEINE Rechnung bekommen, er sagte morgen früh Geld bringen und ich lass sie in Ruhe. Muss der nicht erst mal ne Rechnung schicken?

Denke auch, das ist das Beste !

Ela123 hat gesagt.:
Zum BGB: den "Nachweis der gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages" hat er ja erbracht - mit seinem Interessenten, oder :???:


LG Ela

§ 652 I: ..." Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages einen Mäklerlohn verspricht " ( hat deine Mutter getan).." ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag " (notarieller Kaufvertrag über das Grundstück) " infolge des Nachweises" ( also mit dem Käufer, den er gebracht hat) " oder infolge der Vermittlung des Mäklers ZUSTANDE KOMMT." Es müßte also ein Kaufvertrag zwischen deiner Mutter und dem Käufer existieren, damit er einen Lohn bekommt.
In § 652 II regelt, dass der Mäkler Aufwendungen ersetzt bekommt, selbst dann wenn ein Vertrag nicht zustande kommt. Dies muss allerdings auch vereinbart sein. Er spricht von einer "Entschädigung", das könnte als Aufwendungsersatz gewertet werden. Allerdings gibst den auch nur eben nach Aufwand, den muss er schon auflisten können. Das kann dann auf euch zukommen.

Hast du mal nach Juraxx geguckt ?? Die Möglichkeit finde ich nicht schlecht !!

Tina
 
E

Ela123

Hallo Tina, Juraxx ist leider nicht unserer Nähe :( wir hätten schon ein Stück zu fahren - wenn es aktuell werden soll können wir das immer noch :bussi: Danke für den Tip - leider wird die Seite mit den Preisen für die Erstberatung gerade aktualisiert!

Noch eine Frage hätte ich - kann sein dassich sie schonmal gestellt habe und die Antwort überlesen habe: wenn meine Mutter ihm den Aufwand vergütet - was sie ja machen würde - kann er sie nochmal belangen wenn sie ihr Haus danach privat verkäuft? Er sagte das wäre dann Tatbestand des Betruges :piebts:

Bist Du Anwältin???
Wieso heißt das eigentlich Mäkler und in der Umgangssprache Makler???

LG Ela
 

Tinemi

Dauerschnullerer
Angenommen deine Mutter vergütet ihm den Aufwand, den er hatte, d.h. Telefonkosten, Hausbesichtigungen mit Interessenten, Porto, Fahrtkosten usw., und sie kündigt den vorhandenen Vertrag, dann besteht kein Vertrag zwischen den Beiden mehr, er kann sie also nicht mehr belangen.

Für einen Betrug müßte sie ihn zunächst getäuscht haben. Das wäre hier dann der Fall, wenn sie nie vorgehabt hätte, das Haus über einen Makler zu verkaufen, oder wenn er einen Interessenten bringen würde, sie sagt nein, und verkauft im Nachhinein an genau diesen Käufer. In dem Fall hätte sie ihn über ihre wahren Verkaufsabsichten an genau diesen Käufer getäuscht. So liegt der Fall ja hier nicht. Hoffe das war verständlich :-?

Anwältin bin ich noch keine, habe aber mein Jura Studium so gut wie abgeschlossen ( Prüfungen waren im März, Ergebnisse kommen noch). Da liegt auch ein bißchen der Hase begraben. Ich habe das wissenschaftlich, d.h. universitär alles drauf, nur unterscheidet sich der praktische Ablauf vor Gericht davon. Das ändert aber nichts an der Sach- und Falllage ;-)

So muss nu weg

bis später
Tina
 
E

Ela123

:bussi: danke Tina für Deine Infos auch ein Dankeschön an alle anderen! Ich werde Euch berichten wie sich alles weiter entwickelt!

:winke: LG ela
 
G

gretel

wäre es vielleicht das beste, vom anwalt mal gleich ein schreiben aufsetzen zu lassen und den maklervertrag mal vorsorglich zu kündigen???

mit dem will sie ja sicher so o. so nicht mehr zuzammen arbeiten.


bzgl. des vertrages: ruf doch den anwalt an, wo das pamphlet des vertrages grad liegt und lass dir eine kopie ziehen. und irgendwohin faxen. oder mailen. dann hast du auch was in der hand.

denn selbst, wenn du jetzt bei juraxx o. tina o. sonstwo nachfragst, es wird immer halbgewalkt bleiben, solange der komplette text des vertrages nicht vorliegt. du vergeudest so kostbare zeit, ela.


ps: hat hier nicht letztens mal irgendjemand eine page mit anwaltsauskünften gepostet, wo es erst mal nix kostete? war das juraxx o. was anderes? mann, welche thema war das noch.... *grrrr*
 
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Ela123

Den Vetrag hat sie schon vor vier Wochen gekündigt - fristgerecht und schriftlich zum 8.8. ich befürchte nur er kann leugnet diese Kündigung. Ja meine Mutter hat einen Anwalt der gleich einen Brief losschreiben wollte - aber meine Mutter befürchtet dass der Makler dann nachzieht und das für sie (ohne Rechtschutz) ungeahnte Folgen haben könnte! Deshalb wolllen wir erst mal den Freitag abwarten!
Du hast recht mit dem Vetrag ist blöd ohne das Original - habe ihn aber wortwörtlich hier reingestellt -wie es aussieht ist er abgesichert. Falls der Makler zu seinem Anwalt geht und weitere Schritte einleitet wird er nicht bluffen - vermute ich mal!!
Danke übrigens für den Link da schau ich jetzt gleich mal rein!!

LG ela
 
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