Dringend: Maklerprovision

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
Hallo,

solange der potenzielle Käufer keinen Kaufvertrag unterschrieben hat, kann er gar nix machen (bezüglich Schadensersatz). Das letzte Wort hat immer der Verkäufer, nicht der Makler. Es sei denn der hat eine Vollmacht von Deiner Mutter bekommen und hat das Haus sozusagen schon "verkauft" (dann hätte Deine Mutter aber zumindest über den Notartermin informiert sein müssen).

Dass der Makler sauer ist, ist wohl klar, er hätte ja einen Käufer vermittelt und damit eine ganz hübsche Provision eingestrichen. Vielleicht ist die Lösung, dass der 2. Käufer das Haus über den Makler kauft, doch nicht so schlecht - die Provision zahlt ja der Käufer, nicht Deine Mutter. Damit ist dann auch das Geld für die Erfolglosigkeit hinfällig.

Ich würde aber AUF JEDEN FALL einen Anwalt konsultieren - so teuer ist das auch wieder nicht. Und wenn sie das Haus verkauft, muss sie ja eh zum Notar, denn nur dort kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Hat sie sich dafür schon einen ausgesucht? Wenn nicht, soll sie das jetzt tun und den Notar vorab mit den Tatsachen konfrontieren und um Rat bitten. Wenn sie Glück hat, berechnet er dafür gar nix, weil er ja die Notarkosten für den Kaufvertrag bekommt.

Liebe Grüße

Alex
 

Tinemi

Dauerschnullerer
Hallo Ela,


was mir noch einfällt, schau doch mal, ob es bei dir in der Nähe eine "Juraxx"- Filiale gibt, das ist ne deutschlandweite Anwaltskanzlei, die sozusagen die Erstberatung zum Discountpreis anbieten. Eben deshalb, weil viele Menschen sich fürchten, v.a. wegen der Kosten zu einem Anwalt zu gehen. Die Qualität der Beratung ist deshalb nicht schlechter ( hoffe ich zumindest ;-) ).
Entweder www.juraxx.com oder google mal nach der Website.

Das der Käufer die Provision zahlt ist der Normalfall. Im Vertrag kann aber auch stehen, dass diese der Verkäufer übernimmt. So kann der Makler natürlich mehr potentielle Käufer anwerben, wenn die Provision bei denen wegfällt.

Grüße
Tina
 
E

Ela123

Erstmal :bussi: Vielen vielen Dank für Eure vielen Tips und dass Ihr Euch so bemüht!!
Also neuester Stand: Der Vertrag wurde einem Anwalt vorgelegt und der meinte: "Unzulässig" Ich konnte ihn deshalb nicht mitbringen habe aber einige Auszüge daraus die ich jetzt hier reinstelle! Der Ober-Oberhammer: Der Makler hat auf dem Personalbüro des Arbeitgebers meiner Mutter angerufen und eine Lohnpfändung angekündigt 8O :nein: das ist doch alles unfassbar, oder? Meine Schwester meint meine Mutter soll zahlen damit er Ruhr gibt - :bruddel: ich bin dafür auf die Barrikaden zu gehen - aber zuerst muss ich wissen ob er ne Chance vor Gericht hat!
Hier die Formulierungen im Vertrag:

... Die Provision ist fällig, falls der Verkäufer mit einem Interessenten des Maklers, einem eigenen Interessenten des Auftraggebers oder mit einem Interessenten zustande kommt, den während der Laufzeit dieses Vermittlungsauftrages ein anderer Makler beigebracht hat.
Der Makler ist berechtigt auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden.
Falls der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Auftragslaufzeit aufgibt, werden 500€ pro angefangenen Monat als Entschädigung fällig.

PS gerade hat er HIER angerufen und gesagt er werde meiner Mutter das Leben zur Hölle machen! Ich habe ihn aufgefordert uns eine Rechnung zu schicken. Ich war überhaupt nicht vorbereitet und habe gesagt dass wir uns einen Anwalt nehmen. Ich bin total am Ende...
ela
 
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B

Beate

Hallo Ela,

die Formulierung klingt nicht gut. WENN der Vertrag zulässig ist, dann wird die Provision fällig, egal an wen das Haus verkauft wird und egal wer den Verkauf vermittelt hat. :verdutz:

Oder Deine Mutter kündigt vor dem Verkauf, dann werden die 500 Euro pro Monat fällig. Da Deine Mutter aber nicht "ihre Verkaufsabsichten aufgibt", sondern an jemand anders verkaufen will, ist das schon wieder ein Grenzfall, den der Makler nicht akzeptieren muß.

Es ist natürlich möglich, dass der Vertrag so gar nicht zulässig ist. Das Anrufen beim Arbeitgeber ist auf jeden Fall Rufschädigung und unmöglich - aber da müßte Deine Mutter wohl auf Unterlassung klagen.

Das sieht aus, als kämet Ihr da ohne Anwalt nicht mehr heil raus. Hätte sie den blöden Vertrag bloß VOR der Unterschrift jemandem gezeigt. :cry: Oder Ihr einigt Euch mit dem Makler, wenn er das mitmacht.

MEINE Erfahrungen mit Anwälten sind nicht die besten - ich habe jetzt zwei Fälle erlebt, wo der Anwalt VORHER gaaanz sicher war, wir hätten die allerbesten Chancen. Die Richter sahen das aber leider anders. :-(

Ein Fall war Eurem einigermaßen ähnlich, ein finanzieller Knebelvertrag, "eigentlich" gar nicht zulässig (berufliche Bürgschaft, die "eigentlich" vor Jahren auf jemand anders übertragen worden war - aber der war pleite). Die Gegenseite hat trotzdem gewonnen. :heul: Und zu der großen Summe, die sofort fällig wurde (Antrag auf Ratenzahlung wurde abgelehnt), kam die Hälfte nochmal drauf an Anwalts- und Gerichtskosten. :heul: :heul: :heul: HINTERHER wußte dann auch unser Anwalt ganz genau, warum der Fall gar nicht zu gewinnen war. :shock:

Bei solchen Sachen sind ja die Streitsummen hoch, und entsprechend auch die Kosten. :cry:

Das beste ist wahrscheinlich wirklich, sie verkauft über den Makler an ihren Interessenten (das darf sie nach der Formulierung, und mit dem Makler-Interessenten muß sich dann der Makler rumärgern), und zahlt die normale Provision. Ist aber auch wieder blöd, wenn der Interessent wegen dem lebenslangen Wohnrecht weniger zahlen will als der andere. :-? Verfahrene Kiste.

Mitleidende Grüße
 
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E

Ela123

Ach herrje Beate - der Anwalt bestätigte uns der Vertrag wäre unzulässig - nach Deinen Erfahrungen bekomme ich EISkalte Füße - ein Gerichtsverfahren verkraftet meine Mutter nicht, weder psychisch noch finaziell. Wer kann mir denn verbindlich sagen ob der Vertrag gültig ist????

LG ela
 

Tinemi

Dauerschnullerer
Ela, ob der Vertrag nun gültig ist oder nicht, kann dir 100% keiner sagen. Wenn dem so wäre bräuchten wir keine Gerichte. Es gibt natürlich klare Sachen, deine gehört, denke ich, eher zu den unklaren.

Wenn der Anwalt sagt ( wo wart ihr überhaupt? Fachanwalt ?), dass der Vertrag ungültig ist, wird dem wahrscheinlich auch so sein.
Kannst du mir mal den Vertrag zusenden ? Nur mit dem Auszug kann man wenig anfangen.....

Grundsätzlich besteht natürlich Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann mit jedem Verträge abschließen wie er will. Für Mäkler gibt es u.a. einen Abschnitt im BGB, wo festgelegt ist, wann der Mäkler Provision verlangen kann. Euer Fall gehört nicht dazu, das steht fest. Diese Vorschriften können auch nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen des Maklers abbedungen werden.
Wenn ich nachher zeit habe, zitier ich dir den § über Mäkler gerne ( §§ 652ff. BGB, falls du selber eins hast)

Beate, Bürgschaften sind auch im Studium mit das schwierigste und tiefste was es gibt. Bei euch ging es doch wahrscheinlich um ne sittenwidrige oder ähnliche Bürgschaft, oder ? Das ist die Rechtsprechung sehr uneinheitlich...

Bis später
Tina
 
G

gretel

mann, ich lese hier die ganze zeit mit. hab aber auch keine ahnung.

das ganze klingt mir aber sehr nach alte-frau-abziehen. :-? gefällt mir gar nicht. ich hoffe, ihr könnt euch wehren, denn wie der makler sich verhält ist eindeutig unseriös.

mal so ein gedanke: ein seriöser makler, der recht hat, verhält der sich so? und wird unsachlich? "leben zur hölle machen", zahlung bis morgen.... das klingt nach druck.

wenn er recht hätte und sich dessen sicher wäre, könnte er sich doch eigentlich zurücklehen und seine ansprüche geltend machen. er würde auch im nachhinein sein geld kriegen. und sei es über gerichte.

so denke ich hier grad. aber allein aus dem bauch heraus.

ich werdet um einen anwalt nicht herum kommen. manchmal hilft es schon, wenn der anwalt deiner mutter dem makler schreibt: ich vertrete frau... ab sofort nur noch über mich. kein direkter kontakt mehr. kontaktieren de ag ist zu unterlassen, ansonsten androhung einer klage.

das geht ja so nicht. und mittlerweile macht sich einfach der eindruck bei mir breit, der merkt juristische unbedarfheit und probiert es einfach mal.

klar, anwälte sind auch ein ding für sich. :-? die meisten gehen leider auch nur auf konfrontation. aber wie wollt ihr das jetzt noch ohne hinkriegen? wo der makler solche geschütze auffährt.

ich drück euch die daumen.
 
E

Ela123

:bussi: an alle!

Ich denke uns bleiben drei Möglichkeiten

1. abwarten ob der Makler am Freitag - wie angedroht seinen Anwalt konsultiert.
2. selbst einen Anwalt auf ihn hetzen :bissig:
3. stillschweigend zahlen

Ich bin für das Erste, wir gewinnen Zeit und brauchen nur zu reagieren.
Übrigens: meine Mutter hat KEINE Rechnung bekommen, er sagte morgen früh Geld bringen und ich lass sie in Ruhe. Muss der nicht erst mal ne Rechnung schicken?
Macht meine Mutter was verkehrt wenn sie jetzt erst mal nix tut. Mit dem Anwalt das gefällt mir nicht so, das ist einer von nem Bekannten und lief am Telefon ab.

@ Tina: Das IST der Vertrag - ich komm übrigens erst am Freitag dran - das Einzige was hier fehlt ist die Eingangsformulierung dass er zur Vermittlung beauftragt ist und eine Provision von 3,48 % erhält wenn es zum Kauf kommt. Ich konnte ihn gestern leider nicht mitnehmen weil meine Mutter bzw ihr Bekannter :umfall: ihn dem Anwalt vorgelegt hat!
Zum BGB: den "Nachweis der gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages" hat er ja erbracht - mit seinem Interessenten, oder :???:

Meine Mutter wäre ja bereit zu zahlen - sie will sich nicht vor den Aufwendungen die er hatte drücken, aber die Art und Weise wie er daherkommt lässt uns jetzt an seiner seriösität zweifeln!!!

LG Ela
 
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