der Chef will mich sprechen...

Genoveva

Lynchtante
AW: der Chef will mich sprechen...

Mhh, kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, das der AG das aus reiner Nächstenliebe getan hat. Da steckt doch sicher noch was anderes hinter.
Er zahlt doch eh nur noch 6 Wochen oder ?
Danach beginnt ja die KK. ER kann dann ne neue Kraft einstellen.

Würde micht schon sehr wundern, wenn er das aus Höflichkeit gemacht hat.

Ich meine, für Dich ist das ja okay. Hoffe nur, das es sich nicht auf dein Elterngeld auswirkt *grübel*


hhm, bekommt man beim Beschäftigungsverbot nicht sein volles Gehalt?
 

silke1977

Gehört zum Inventar
AW: der Chef will mich sprechen...

Ja, das schon, aber das Krankengeld danach nicht meine ich oder verwechsle ich da grad was ?
 

Bärbel

bringt es auf den Punkt.
AW: der Chef will mich sprechen...

bei Beschäftigungsverbot gibt´s Mutterschaftsgeld, kein Krankengeld und deshalb ist es besser im Hinblick auf das Erziehungsgeld

lg
Bärbel
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: der Chef will mich sprechen...

Also fininaziell habe ich eigentlich keine Einbußen. Man bekommt das Durchschnittsgehalt der letzten paar Monate vor der SS gezahlt, also im Grunde das, was man in den Wochen des Mutterschutzes vor und nach der Geburt auch bekommen würde. Es ist als, grob gesagt, wie ein vorgezogener Mutterschutz. Es kann nur sein, dass ich auf das Weihnachtsgeld verzichten muss, da gibt es hier im Netz wiedersprüchliche Meinungen zu.
 

silke1977

Gehört zum Inventar
AW: der Chef will mich sprechen...

Hab was gefunden dazu:

Frankfurt/Main (dpa) - Schwangere Arbeitnehmerinnen haben auch bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot Anspruch auf volle Lohnfortzahlung bis zum Eintritt in den Mutterschutz. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.:6 Ca 4948/01).

Die Richter gaben damit der Klage einer technischen Angestellten gegen ein Ofenbauunternehmen statt und verurteilten die Firma, an die Mitarbeiterin rund 9300 Euro (18 000 Mark) Gehalt nachzuzahlen.

Die bei dem Unternehmen befristet tätige Arbeitnehmerin hatte kurz nach Feststellung ihrer Schwangerschaft vom Arzt die Anweisung erhalten, bis zur Geburt des Kindes nicht mehr zu arbeiten. Grund für das Beschäftigungsverbot waren die Erfahrungen aus einer vorangegangenen, sehr problematischen Schwangerschaft der Frau und die damit verbundene Gefahr für Mutter und Kind.

Laut Urteil entbindet ein derartiges Beschäftigungsverbot Arbeitgeber nicht von der vollständigen Lohnfortzahlungspflicht. Das Unternehmen könne sich dabei auch nicht auf den Umstand berufen, dass es im Normalfall kranken Arbeitnehmer nur sechs Wochen lang den Lohn zahlen muss. Im Falle einer Schwangerschaft gelte diese Regelung nicht, so der Vorsitzende Richter.

Na dann hat sich da aber wohl in den letzten Jahren was verändert, das finde ich super !!!
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
was kriege ich denn wohl?

Weiß das hier jemand:
Das "Gehalt", das man während des BVs bekommt, errechnet sich ja aus dem Gehalt der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege. Geht es um den Netto- oder Brutolohn? Was ist den wenn ich im Juni Urlaubsgeld bekommen habe? Da ist mein Nettolohn ja erheblich höher als in normalen Monaten. Wird das Urlaubsgeld mitgerechnet oder nur das normale Gehalt? Urlaubsgeld ist ja so eine Art Einmalzahlung. Wäre mal interessant zu wissen, das macht nämlich schon einiges aus. Ich mußte in dem Monat auch außnahmsweise Steuern bezahlen, mit meinem normalen gehalt liege ich noch unter der Steuergrenze. wenn jetzt nur das normale Gehalt von Juni, ohne Urlaubsgeld berechnet wird, müßten doch auch die Steuern nicht abgezogn werden, oder?
Am Ende des Monats werde ich wohl schlauer sein, wenn ich auf meinen Kontoauszug sehe, aber vielleicht kann mir ja schon vorher jemand sagen, womit ich rechnen kann!
 

Kristina

Dauerschnullerer
AW: der Chef will mich sprechen...

Aus Nächstenliebe hat der AG das sicher nicht gemacht, sondern
weil es eine neue Regelung gibt, dass bei BV die Krankenkasse
dem Arbeitgeber das Geld erstattet.

Dein Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt zwar weiterhin aus, holt es sich
aber bei deiner KK wieder...

Mach ich bei meiner nächsten schwangeren Mitarbeiterin auch, dass ich
mir über den Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot hol und mir keine
Gedanken mach, wie ich einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stell,
zahlt dann ja die Krankenkasse...
 

Kasparin

Gehört zum Inventar
AW: der Chef will mich sprechen...

Natürlich hat er das nicht aus Nächstenliebe gemacht. Mir wurde vor dem Gespräch schon von dem Typen des Betriebsrates gesagt, dass sie das ganz gerne machen würden, da sie das Geld von der KK zurückbekommen.
Ich bin auch nicht die günstigste Mitarbeiterin, da mein Vertrag fast neun Jahre alt ist und wir vor einem guten Jahr von Rewe aufgekauft wurden und die uns zu den alten Bedingungen übernommen haben. Für meine eine Stelle mit 23 Stunden werden jetzt zwei 400 Euro-Kräfte mit 11,5 Stunden eingestellt, die fast 2 Euro weniger in der Stunde verdienen als ich! Da hat der Konzert dann gut was gespart!
Aber solange ich mein Geld bekomme, ist mir das egal, zurück will ich ja am liebsten eh nicht mehr!
 
Oben