Darf das Jugendamt das?

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Ladyzamira

Halo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich hoffe ihr könt mir vieleicht weiterhelfen.
Es geht um meine beste Freundin, sie hat 5 Kinder und ist seit ca 8 Jahren verheiratet.
Sie ist krank ( leukämie) und hat sehr viel streit mit ihrem Mann! Na ja aufjedenfall hat es zwischen den beiden richtig gekracht und meine Freundin ist mit ihren 5 Kindern in ein Frauenhaus gegangen um sich helfen zu lasen, weil sie das ales nicht mehr so schafft.
So, und am nächsten Tag kam das Jugendamt und riss ihr 3 der Kinder förmlich aus den Armen.und brachte sie kurzeitpflegefamilien. Die beiden älteren Kinder haben sie ihr nicht wegenomen. Der Grund warum ihr die Kinder wegenomen wurden soll angeblich Wahrnehmungstörungen gewesen sein. Aber das kann doch alles nicht sein. Selbst wen irgendetwas gewesen wäre und sie in ein Frauenhaus geht um sich helfen zu lassen das ihr dann die Kinder wegenomen werden,oder?
Kan man sich nicht dagegen wehren?
Meine Freundin ist total fertig und nur noch am heulen. Sie denkt schon daran sich das Leben zu nehmen.
Sie sagt das ganze Leben hat keinen Sinn mehr und ohne ihre Kinder bräuchte sie gar nicht mehr gegen die Krankeit anzukämpfen! Ich versuche ihr mut zu machen und sage das sie jetzt erst recht kämpfen muß.
Ich möchte einfach nur wisen ob das Jugendamt das Recht dazu hat soetwas zu tun.
Ich hoffe ihr könt mir helfen!
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Darf das Jugendamt das?

Ja, hat es. Aber NUR, wenn Gefahr im Verzug ist.

Deine Freundin soll sich einen Anwalt nehmen, zur Presse gehen und Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. SOFORT!

Salat
 

GiselaM

Dauerschnullerer
AW: Darf das Jugendamt das?

Das bedeutet, wenn die Kinder akut einer Gefahr ausgesetzt sind, z.B. dass sie sich selbst verletzen oder dass die Mutter sie (auch unabsichtlich) verletzt. Oder auch dass sie sich selbst überlassen sind, wenn sie noch klein sind, weil sich die Mutter nicht kümmern kann.

vlg, Gisela
 
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