Brauche mal Rat bei ALGII und die Miete

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
AW: Brauche mal Rat bei ALGII und die Miete

Das ist aber durchaus so üblich (nicht das mit dem Mutterpass ;) ). Das Arbeitslosengeld zahlt das Arbeitsamt oder die ARGE und das Wohngeld die Stadt oder Gemeinde.

LG
Claudia

Soll mir ja auch Recht sein:)
Nur wußten wir das nicht. Wir haben davor nie Arbeitslosengeld bezogen und kennen uns nicht aus.
Am 5.1 hat Björn bei der Service Hotline angerufen und nach dem Sachstand gefragt. Da hieß es, sie würde eine Bewilligung ersehen und es wäre eine Zahlung veranlasst. Juhu, dachten wir. Ist also alles geklärt.

Pustekuchen!!:piebts:
Gestern haben wir erneut nachgefragt und plötzlich stand da nichts mehr von Bewilligung und Zahlung:ochne:

Ich habe mich dann von unserem Sachbearbeiter zurückrufen lassen. (Bisdahin dachte ich allerdings noch, wir wären bei einer Frau....)

Jetzt ist wirklich alles geklärt. Der gute Herr wußte noch gar nicht, das Björn ab Januar komplett arbeitslos ist. Er wurde schnippisch und meinte, das wir das ja angeben müssten. Ich habe ihn darauf hingewiesen, das er doch bitte mal seine Arbeit machen soll und in unsere Akte schauen soll.:bruddel:
Ja huch???? Ist ja alles da!

Tage vorher kam Post vom Lankkreis die einige Unterlagen haben wollten. Warum stand da nicht!!!:verdutz:
Erst nach meiner telefonischen Anfrage war ich schlauer.
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Brauche mal Rat bei ALGII und die Miete

Gewöhn dich dran ;) Für jeden Teilbereich hast du einen anderen Sachbearbeiter. Und warum sollen die untereinander reden?

LG
Claudia
 

topa

Dauerschnullerer
AW: Brauche mal Rat bei ALGII und die Miete

gugu

Also der mietpreis richtet sich nach dem mietspiegel vor ort wegen der qm zahl rechnte man für 4 personen ca 85 qm und 10 qm pro weitere person.

Im einzellfall kann man einen höheren bedarf versuchen anzuerkennen lassen wenn man bei hauserwerbstätigkeit einen eigenen arbeitsraum hat.

das mit dem umziehen ist so eine sache solange die aufwendungen für die unterkunft den angemessenen umfang übersteigen, sind sie solange zu berücksichtigen, wie es einer bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen wohnungswechsel sie aufwendungen zu senken, in der regel jedoch längstens für 6 monate ( §22 abs. 1 S. 2 SGB II )

Dies schließt vor allem eine wartephase bei wahrscheinlicher baldiger erwerbstätigkeit ein.

ligrüsse sandra
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Brauche mal Rat bei ALGII und die Miete

das mit dem umziehen ist so eine sache solange die aufwendungen für die unterkunft den angemessenen umfang übersteigen, sind sie solange zu berücksichtigen, wie es einer bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen wohnungswechsel sie aufwendungen zu senken, in der regel jedoch längstens für 6 monate ( §22 abs. 1 S. 2 SGB II )

So sehe ich das auch! Die erhöhten Kosten der Unterkunft müssten die ersten sechs Monate voll anerkannt werden, und Ihr ggfs. zum Wohnungswechsel aufgefordert werden. Der muss dann eben in eine Wohnung sein, die angemessen ist - und die muss man ja auch erst mal finden ;-). Ggfs. wird die Arge bzw. der Landkreis Euch dazu Angebote machen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die die so einfach aus dem Hut zaubern können.

Übrigens kann die erhöhte Miete auch für längere Zeit als sechs Monate anerkannt werden, wenn aufgrund der Fallkonstellation damit zu rechnen ist, dass innerhalb der nächsten zwölf Monate mit einem Ausscheiden aus dem Hilfebezug zu rechnen ist, z.B. durch Arbeitsaufnahme. Das wäre doch wohl die Richtung, in die Eure Argumentation zu gehen hätte, oder?

Ich höre übrigens zum ersten Mal, dass die Bearbeitung Regelsatz/KdU durch zwei verschiedene Sachbearbeiter erfolgt - das stelle ich mir echt schwierig vor. Bei uns in der ArGe gibt es einen Ansprechpartner für Leistungen, der regelt alles Finanzielle - das macht wohl auch die Klärung von komplizierteren Fallgestaltungen einfacher.

Ich würde unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage nochmal nachfragen. Wenn doch nur gekürzt bewilligt wird, in Widerspruch gehen :jaja:
 
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