Brauche mal euern Rat (Wohnungswechsel)

B

Beate

Ich würde es machen. :jaja: Peggy sucht doch schon seit Jahren, was soll sich da jetzt plötzlich ändern? Und bei einer Wohnung mit Schimmel in Kombination mit kleinen Kindern gibt es nur eins: schnell raus.

Ein Wohnung ist doch irgendwie immer ein Kompromiss aus Ansprüchen, wäre-schön-Sachen und Einkommen. :D Von Gutverdienern und Super-Glücksfällen mal abgesehen.

Liebe Grüße
 
F

FriMa

Nachdem ich mich ja nun geoutet habe, seht ihr auch, warum die Sache sooo dringend war. :oops:

Wir haben also nun gekündigt und werden Ende November in die neue Wohnung einziehen. Gut, es ist ein Kompromiss - aber in beide Richtungen. D. h. wir ziehen nicht in eine "schlechte" Gegend aus Angst vor dem, was kommt. Eine größere Wohnung in guter Lage können wir uns aber nicht leisten. So bekommen die Kinder zusammen ein großes Zimmer und wir quetschen und nachts in eine Schlafkammer. Eng ist gemütlich...

Wisst ihr, was unser "alter" Vermieter (d. h. der Verwalter) angesichts unseres Schlafzimmer-Schimmels gesagt hat? Wir hätten zu viele Grünpflanzen im Raum, würden falsch lüften und an der Außenwand dürften keine Möbel stehen. :spinnst:

Wir lassen regelmäßig die Balkontür auf, machen Durchzug. Und unser Bett steht auf 4 Pfosten, dazwischen ist Luft - und trotzdem schimmelt es vor allem unterm Bett. :verdutz:

Jedenfalls kommt nun noch einmal der Gutachter. Aber wir haben schon angekündigt, einen Gegengutachter vom Gesundheitsamt zu bestellen, wenn der den gleichen Unsinn erzählt. Außen fällt der Putz ab und drunter blüht es grün, aber wir haben zu viele Grünpflanzen. :shock:

Zum Glück haben wir eine Mietrechtschutzversicherung, falls da noch Ärger ins Haus steht...
 
B

BuchLiesel

FriMa hat gesagt.:
... Wisst ihr, was unser "alter" Vermieter (d. h. der Verwalter) angesichts unseres Schlafzimmer-Schimmels gesagt hat? Wir hätten zu viele Grünpflanzen im Raum, würden falsch lüften und an der Außenwand dürften keine Möbel stehen. :spinnst: ...

Mir hat auch schon mal ein Vermieter erzählt, man dürfe Schränke nicht mit der Rückwand an die Wand stellen, da müsse es doch schimmeln. Mindestens 50 cm Abstand seien vorgeschrieben. :hä:

:winke: Ursula :V:
 
M

mamagaz

FriMa hat gesagt.:
Zum Glück haben wir eine Mietrechtschutzversicherung, falls da noch Ärger ins Haus steht...

die ist echt gold wert. wir sind im mieterschutzverein, hatten da auch schon mal ein gespräch mit der zusage, wenn bei uns der schimmel wiederkommt, können wir fristlos ausziehen. ich hatte dir ja mal erzählt, daß unsere wohnung beim erstbezug (wir sind der zweitbezug) verschimmelt war - was uns natürlich der vermieter nicht gesagt hat, sonst wäre ich mit meinem damals 0,5jährigen da niemals eingezogen... wir bekamen auch den tipp, jemanden vom bau- und wohnungsaufsichtsamt kommen zu lassen, der die baulichen mängel dokumentiert, die halt immer wieder zu schimmel führen (falsch isoliert, zuviele zudicht schliessende fenster). haben wir auch gemacht. und einer vom gesundheitsamt war da, der ne probe vom restschimmel auf dem silikon genommen hat. mit dem gutachten von denen hat unser vermieter das silikon auch ausgetauscht...

die schränke haben wir in dem raum übrigens wirklich nicht ganz an der wand stehen. zumindest an der außenwand. und ein lüftungsprotokoll haben wir ne zeit geführt (das war uns aber dann irgendwann zu blöd ;-) )

lg
 
F

FriMa

Wir haben nur noch eine Kommode an der Außenwand stehen - 15 cm von der Wand entfernt und trotzdem schimmelt es. Und wie gesagt unterm Bett: Da ist überall Luft.

Wenn ich an die Wand nichts stellen darf, kann ich fast nirgends was stellen: Die eine Kurzseite besteht komplett aus Fenster, die andere hat die Tür. An der Außenwand sind ein Fenster plus Heizung und eben die 3 m, wo es jetzt schimmelt. Bliebe also nur noch die eine Längswand. Dann kann ich aber nicht Miete für die kompletten Quadratmeter verlangen, wenn der Mieter sie nicht so nutzen darf, wie er will.
 

Tulpinchen

goes Hollywood
BuchLiesel hat gesagt.:
Mir hat auch schon mal ein Vermieter erzählt, man dürfe Schränke nicht mit der Rückwand an die Wand stellen, da müsse es doch schimmeln. Mindestens 50 cm Abstand seien vorgeschrieben. :hä:
Hö? :piebts:
Da gibt's dann aber auch Mietminderung, oder? Schließlich kann man die somit nahezu unnutzbare Fläche ja wie eine Dachschräge berechnen... :heilisch: :mrgreen:

:winke:
 
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