Bräuchte Hilfe für Brief an Vermieter.

Janine83

nette arschige Rolle
Bräuchte mal euren Background. :zeitung:

Wir sind ja letztes Jahr zusammengezogen. Matthias gab seine Wohnung Ende April auf, ich Ende Mai. Übergabe war problemlos und schnell erledigt.

Seitdem kam nichts mehr vom Vermieter. Weder die Abrechnung noch Kaution.
Nun wollte ich ihn mal anstubsen. Sind knappe 900€ die ich damals gezahlt habe.
Nun habe ich hier stehen, dass ich eben noch auf beides warte... für die Abrechnung: soll ich da den zeitraum reinpacken? Die von 2009 wäre ja jetzt verjährt,richtig? Sprich, er hat nur noch Anspruch auf den Zeitraum 1.1.2010 - 31.05.2010, richtig? Oder soll ich das erstmal nur allgemein schreiben und auf seine Reaktion warten?

Oh man, bei Matthias gabs das Sparbuch und kurz darauf die Abrechnung...privatvermieter...und ich muß bei einer Verwaltung ein knappes Jahr warten? :umfall:
 

laispa

Rettender Engel
AW: Bräuchte Hilfe für Brief an Vermieter.

so würde ich das auch sehen.

NK-Abrechnung kann er erst zum Ende des Abrechnungzeitraums stellen. Also 2009 bis Ende 2009 und dann hat er noch 12 Monate zeit. also bis 31.12. 2010.
Somit wäre das schon drüber
 

Saso

.. gesucht und gefunden..
AW: Bräuchte Hilfe für Brief an Vermieter.

Das hast Du alles richtig verstanden.
BK-Abrechnung 2009 ist verjährt.
Für 2010 hätte er noch Zeit bis Ende des Jahres. Sparbuch mit Kaution kann er nur mit einem trifftigen grund (hohe Nachzahlung der BK die zu erwarten sind) einbehalten, und ich meine davon auch nur einen Teil.
 

laispa

Rettender Engel
AW: Bräuchte Hilfe für Brief an Vermieter.

das hab ich noch wg. der Kaution-Rückzahlung gefunden


Die lokalen Gerichte räumen dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist von zwischen zwei und sechs Monaten (selten länger) ein.

6 Monate: OLG Karlruhe, WM 87, S. 156, OLG Celle, WM 86, S. 61; LG Saarbrücken, WM 79, 140; AG Köln und AG Wennigsen, WM 87, 258
3 Monate: LG Köln, WM 84, S. 109; AG Herford, WM 87, S. 131
2 Monate: AG Dortmund, WM 81, S. 235
 

Janine83

nette arschige Rolle
AW: Bräuchte Hilfe für Brief an Vermieter.

Wunderbar, danke ihr lieben!

Ich vermute,er wartet ob ich mich melde oder nicht.(denke,bei 2 Personen wird die Kaution auf jeden Fall viiiieeeel höher sein als eine eventuelle Nachzahlung...somit also Plusgeschäft für ihn)
Ich muß zugeben,dass ich es wirklich (grade nach dem Umzug,streß mit dem Kleinen,etc.) vergessen habe, bzw. verdrängt.

Die Kaution lief damals aufs Konto, welches dann angelegt werden sollte. Tja, und da liegts scheinbar immernoch.
Demnach war das Sparbuch von Matthias und Vermieter viiieeel besser. Übergabe der Wohnung, Sparbuch, fetig aus.

Und da es bei mir jetzt fast 1 Jahr her ist, nichts in Form von Mängelanzeige (war bei Übergabe ja auch nicht,wobei es ja immernoch arglistig sein könnte) und eben Nebenkostenabrechnung kam, hat er eigentlich keinen Grund,die Kaution einzubehalten. Und wenn er solange für die nebenkosten brauch -das ist ja nicht mein Problem.
 

Kathi

Dino
AW: Bräuchte Hilfe für Brief an Vermieter.

Die Kaution lief damals aufs Konto, welches dann angelegt werden sollte. Tja, und da liegts scheinbar immernoch.
Demnach war das Sparbuch von Matthias und Vermieter viiieeel besser. Übergabe der Wohnung, Sparbuch, fetig aus.

sollte das so sein, kannst du die entgangenen Zinsen verlangen:

Die Kaution muß verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Hierbei ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Bankinstitut mit des höchsten Zinssatz auszuwählen.
Ausnahme: Wird Wohnraum vermietet, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheims ist, ist eine Verzinsung der Kaution nicht Pflicht.
Die erzielten Zinsen hat der Vermieter dem Kautionskonto des Mieters gutzuschreiben. Sie erhöhen die Sicherheit, § 551 BGB. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Zinsen vor Ablauf des Mietverhältnisses.

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html
 

Janine83

nette arschige Rolle
AW: Bräuchte Hilfe für Brief an Vermieter.

Ich muß das nochmal hochholen,weil ich grade auf 210 bin.:bruddel:

Heute kam endlich mal eine Antwort des Vermieters.

Klopper 1: statt 855€ Kaution hätte ich laut ihm 588,58€ bezahlt.
Direkt die Kontoauszüge rausgeholt, alles nachweisbar.

Klopper 2:
Die Wohnungsübergabe war besenrein und ohne Mängel. Halt, eine Fliese hat er von der Wand gehauen,als er Rückwärts gegen die Küchenwand gelaufen ist,knallte der Fuß unten gegen den Abschluss.
Sonst war alles tutti.

Ich zitiere mal:
Abrechnung 2010 Nachz. 50,66€
2 Steckdosen erneuern 36,50€
1 Fliese erneuern 45,81€
Alle Fenster reinigen a 15€ 90,00€
Reinigung Toilette und Deckel 64,50€ (häääääää????)
Reinigung der gesamten Böden Putzfrau 80,00€
(äh nein,es war kein Palast sondern eine 41qm-Wohnung. Frage mich was die da gereinigt hat und welchen Stundenlohn die Gute hat?!).

Kommt er damit so durch oder kann ich mir irgendwelche Quittungen vorlegen lassen? Oder doch auf sich beruhen lassen,sondern nur auf die fehlende Kaution hinweisen? Ich bin einfach so so so sauer, Miete und Kaution immer pünktlich bezahlt, nie Probleme gemacht und dann sowas.
Abgesehen davon habe ich die Wohnung damals genau SO übernommen wie jetzt auch abgegeben. (abgesehen von den Fenstern,die hab ICH nämlich vorher noch geputzt :ochne: ), ob er das bei meiner Vormieterin genauso abgezogen hat?

Puuuh, jetzt bin ich zumindest schonmal auf 150 runter. *ooohhhhhhmmmmm*
 

Genoveva

Lynchtante
AW: Bräuchte Hilfe für Brief an Vermieter.

was steht denn im mietvertrsg wie die wohnung zu übergeben ist?
und hat er bei der übergabe irgendwas vermerkt? also toilette, fenster etc. zu dreckig? und auch die steckdosen?
ICH würde das nicht so akzeptieren! allein schon aus prinzip nicht!!!
sind immerhin über 250€
 
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