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(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Und von den arbeitsgerichten werden die "dringenden betrieblichen Belange" in etwa der "Gefahr für das fortbestehen der Firma" oder aber in der Pflege zB Gefahr für Leib und Leben der zu Pflegenden.
Und dein Cheffin wird ihren Laden ja wohl nicht schließen müssen, nur weil sie eine Arbeitnehmerin mit Kindern in den Ferien in den Urlaub gehen lässt.
Du hast also ein Recht darauf deinen Urlaub zu nehmen wann du es möchtest. Einen Urlaubswunsch kann der Arbeitsgeber nur wegen og wichtigen Gründe ablehnen.
...und ich hab mich schon immer voll benachteiligt gefühlt, weil wir immer nur in der ersten Ferienhälfte Urlaub nehmen dürfen und das meist riesige Probleme bzgl. Vertretung, Kinderbetreuung etc. mit sich bringt. :rolleyes:
Aber da hab ich's ja doch fast wie Gott in Frankreich hier... :-?
Gestern mittag bin ich kurzentschlossen meine Familie besuchen gefahren, einfache Fahrt 2 Stunden.
Aber das war es mir wert, nun geht es mir etwas besser, was aber das Problem nicht löst.