"Bereitschaft" im Urlaub

Tulpinchen

goes Hollywood
Mein Weihnachtsurlaub ist mir kurzfristig komplett gestrichen worden, weil in dieser Zeit nach Meinung meines Chefs zu viele Sachen heiß laufen könnten, die außer mir kein Mensch der Welt regeln kann.

An den beiden halben Tagen Heiligabend und Silvester ist unser Büro komplett geschlossen. Dennoch soll ich mir meine Durchwahl per Rufumleitung auf mein Handy schalten lassen, damit ich in dringenden Fällen erreichbar bin.

Dürfen mir diese beiden halben Tage jetzt von meinen noch verbleibenden Urlaubstagen abgezogen werden oder gelte ich in dieser Zeit als "arbeitend"?

Danke!
:winke:
 

Heidi

coole Mama
AW: "Bereitschaft" im Urlaub

Zu deiner Frage.......................keine Ahnung.

ABER, hattest du nicht im vorigen Jahr schon mal so ein Weihnachtsurlaubsproblem :???:

So unter dem Motto : Alle Jahre wieder
 

Tulpinchen

goes Hollywood
AW: "Bereitschaft" im Urlaub

Gut gemerkt, Heidi...das war vorletztes Jahr. :jaja:

Letztes Jahr hätte es mich auch fast erwischt, wenn wir über Weihnachten/Silvester nicht Fuerteventura gebucht gehabt hätten.

Aber ich kann ja nicht jedes Jahr Weihnachten hulleteuren Urlaub machen, nur um mal frei zu haben. Gott sei Dank fallen die Feiertage dieses Jahr noch ganz arbeitnehmerfreundlich.

:winke:
 

Fioflo

Herzilein
AW: "Bereitschaft" im Urlaub

Schau mal hier: http://www.sakowski.de/278.3.html
Es wird zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst unterschieden.
Ich denke in Deinem Fall, dass es sich um Rufbereitschaft handelt.
Das ist eine echte Grauzone und ich fürchte, Du hast eher schlechte Karten.
:winke:
 

Fioflo

Herzilein
AW: "Bereitschaft" im Urlaub

Und hier noch praktischer:

Rufbereitschaft an sich ist als Ruhezeit zu bewerten, sie zählt nicht als Arbeitszeit. Werden Sie in dieser Zeit in Anspruch genommen, handelt es sich um Arbeitszeit. Dies gilt auch, wenn Sie per Handy oder zuhause die Arbeitsleistung erbringen. Der Einsatz wird als Überstunden gewertet und entsprechend vergütet. Möglicherweise fallen darüberhinaus noch Nachtzuschläge und/oder Sonn- und Feiertagszuschläge an. Als variabler Lohnbestandteil ist diese Form der Überstungen bzw. Zuschläge bei der Urlaubsvergütung zu berücksichtigen. Ein Ausgleich durch Freizeit ist nicht möglich.

Quelle aus http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft_0228.html

Das heisst doch dann, dass Du nur die Dauer z.B. des Anrufes vergütet bekommst.
Du solltest Dir also Deine Arbeitszeiten dann aufschreiben.
:winke:
 

Trixi

Seelenfänger
AW: "Bereitschaft" im Urlaub

Püh, leg doch einfach den Hörer nicht auf...dann ist immer besetzt in der "Firma" *grins* !
Wer ruft schon zu Weihnachten an?!
 
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