Bei Tod der Eltern Kind wohin?

Heidi

coole Mama
Silvia S. hat gesagt.:
Ich hab mein Testament bei einem Notar gemacht und beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Mir wurde damals gesagt daß das der beste Weg sei. Es hat zwar ein paar Mark (damals wirklich noch Mark :) ) gekostet, aber das war es mir wert.

Das kann ich orginal so übernehmen :jaja:


Liebe Grüße, Heidi
 

brigitte+anna

Familienmitglied
Ich kann auch nichts anderes besteuern. Wir haben beim Notar ein Testament gemacht, das u.a. zum Inhalt hat wo unsere Tochter nach unserem Ableben bleiben soll. Das haben wir dann beim Amtsgericht hinterlegen lassen.


LG
Brigitte
 

Melli30

Dauerschnullerer
Huhu Katja :winke:

wollte dich die ganze Zeit schon fragen, wie du denn nach Schweden kommst :eek:

Aber zu deiner Frage:
Wir leben auch als Familie zusammen, aber eben unverheiratet :)
Bei beiden Kindern haben wir es so geregelt, dass wir noch in der Schwangerschaft zum Jugendamt gegangen sind, um die Vaterschaft anerkennen zu lassen *UND* das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.
Darf ich mal fragen, wieso ihr das nicht gemacht habt? FridoPapa darf ohne Sorgerecht theoretisch noch nicht mal an der Elternratswahl im Kindergarten teilnehmen :-|

Somit müssen wir nur noch testamentarisch verfügen, wer die Kinder im Falle des Ablebens beider Elternteile betreuen soll.
Meine Schwester -die bei der Justiz arbeitet- meinte, man solle am besten eine "Sorgerechtserklärung" beim Amtsgericht oder Jugendamt hinterlegen.

Liebe Grüße von
Melanie :blume:
 
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