Auto ummelden

Su

Das Luder
Hallo,

wir haben ja das Auto von meinen Opa, es läuft auch noch auf ihn, ich wollte es eh unabhängig davon dass er jetzt gestorben ist ummelden, da rauskam, das die Versicherung mit 95 Jahren sauhoch ist, da steigt wohl das unfallrisiko erheblich:cool:

Kann ich jetzt einfach mit dem KFZ BRief zur Zulassung gehen oder brauch ich noch irgendwas, Sterbeurkunde, Bestätigung das ich es bekomme?

LG
Su
 

piglett

herzliches Hörnchen
AW: Auto ummelden

Sobald Du den Kfz-Brief hast bist Du auch Eigentümer, dann kannst Du das Auto auch ummelden.

:winke:
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Auto ummelden

Brief
Schein
EVB (ehemalige Versicherungskarte)
Ausweis des neuen Halters
Evtl. Vollmacht
Evtl. einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Evtl. TÜv u. AU Bescheinigung

Nix vom bish. Halter. jedenfalls in NRW. Die Bayern können da auch anderes geartet sein :hahaha:. Befrag mal die Homepage deiner Zulassungsbehörde - da muss es eigentlich drin stehen.

Fahrzeugbrief ist im übrigen kein Eigentumsnachweis - sondern weist nur die Verfügungsberechtigung aus *klugscheiß*

:winke:
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Auto ummelden

Es gibt ja jetzt die FZV - und die hat das speziell geregelt. Vorher galt das aber auch - ist halt ein Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ;-)

Eigentümer ist bei Finanzierung z.B. die Bank - aber Besitzer ist der Halter.
Jetzt ist der Verfügungsberichtigte die Bank - aber der Halter bleibt Besitzer.

:winke:
 
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