Aufreger des Tages

Mara

Zuckerbäcker
AW: Aufreger des Tages

Onni, der Spruch war klasse. :hahaha:

Und mal so, was Onni geschrieben hat ist richtig.
Ist kein Sachschaden oder Personenschaden entstanden, wurde auch kein Unfall verursacht. (Heisst aber auch, dass wenn kein sichtbarer Schaden entstanden ist, evtl. ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt vorgelegt werden muss.)

Wer sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt ohne die erforderlichen Angaben zu seiner Person und dem Unfallhergang zu machen, begeht eine Straftat.

Habe ich einen Unfall verursacht muss ich eine angemessene Zeit warten. Konnte ich bis zu diesem Zeitpunkt den Halter des Fahrzeugs nicht antreffen. Muss ich eine Nachricht mit Kennzeichen von meinem Fahrzeug und mein Name mit Telefonnummer an dem beschädigten Fahrzeug hinterlassen.
Am besten schreibe ich mir dann noch das Kennzeichen des geschädigten auf und melde es vorsorglich der Polizei und erfrage dort den Namen des Halters.

Ach so zur Verkehrsunfallflucht. Ist es meist so, dass bei geringem Sachschaden oft durch die Staatsanwaltschaft die Sache an die Bußgeldbehörde abgegeben wird. In den meisten Fällen wird eine Geldstrafe verhängt. Ein Führerscheinentzug steht erst zur Debatte wenn Personen verletzt oder erheblicher Sachschaden (ca. 2000 €) entstanden ist.

Ist mal für diejenigen, die es mal etwas genauer wissen möchten.
 

Onni

Sprücheklopfer
AW: Aufreger des Tages

@tamara: Das ist jetzt aber ein Schock :umfall: Ich hab gar nicht gemerkt das du deinen Nick geändert hast....

das nur mal so am Rande :hahaha:
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Aufreger des Tages

Ich sehe es troz allesdem so das es ein UNFALL MIT FAHRERFLUCHT war.Und auch als Geschädigter hat man nicht einfach den Unfallort zu verlassen.


Aber gut ist ja das an Deinem Auto nichts kaputt ist.



LG
 
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