Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Nina

Gehört zum Inventar
Hallo ihr Lieben :winke:,

ich brauche mal bitte Erfahrungswerte :(. G. ist dummerweise vor gut 2 Wochen jemandem im Schritttempo hinten drauf gefahren. Beide wollten rechts abbiegen (rechts vor links) der andere fuhr an, hat dann abrupt gebremst, weil doch noch einer von rechts kam, den man wegen eines falschparkenden Fahrzeugs schlecht sehen konnte und G. ist quasi beim anfahren gegen das Heck des Vordermanns gefahren. An dessen Auto war nur ein Kratzer an der Stoßstange, aber beide Insassen hatten natürlich sofort "Kopfschmerzen". Das waren recht unsympathische Gesellen und man hat auf den ersten Blick ahnen können, dass sie eine gute Gelegenheit gewittert haben :ochne:.

Jetzt hat G. heute in der Tat Post von der Polizei bekommen, in der er sich äußern soll. Ihm wird fahrlässige Körperverletzung sowie Verursachung eines Verkehrsunfalls vorgeworfen. Ich selbst war nicht dabei und kann über Schuld und Unschuld nichts sagen, es gibt aber Zeugen aus der Pizzeria, die direkt an der Unfallstelle ist.

Meine Frage ist nun: wie sollen wir uns verhalten? Einen Anwalt nehmen? Wir sind gerade sehr knapp, haben keine Rechtsschutzversicherung und möchten natürlich Kosten sparen, wo es nur geht. Kann man den Unfallhergang schildern und hoffen, dass es bei einem Bußgeld bleibt?

Viele Grüße und danke im Voraus,
Nina
 

Noreia

Familienmitglied
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Soll er sich schriftlich äußern oder soll er zur Vernehmung?
 

Steffi14

Emotionsknödel
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Wir haben etwas Ähnliches erlebt. Eiegntlich wird Dein Mann (?) nicht viel Schlimmes befürchten müssen. Wir mussten uns damals schriftlich äußern, haben ein Bußgeld zahlen müssen (ungefähr 140 Euro). Der durch den Unfall verletzte Rollerfahrer hat aber auf eine Schmerzensgeldklage verzichtet, weil er betrunken gefahren ist. Ich glaube, er war einfach froh, dass das Ganze glimpflich ausgegangen ist. Zu einem Verfahren vor Gericht kam es deshalb nicht. Das Verfahren wurde eingestellt.

Du hast zwei Möglichkeiten: Abwarten, was kommt. Im schlimmsten Fall eine Schmerzensgeld-Klage. Dann kannst du dir immer noch einen Anwalt nehmen.

Anwalt einschalten, aber das wird etwas kosten (Minimum 40 Euro pro Beratungsstunde und das ist sehr niedrig angesetzt.) (Habt Ihr nicht einen Juristen im Freundeskreis, der helfen kann???)

Eine Schmerzensgeldklage wird nicht unbedingt kommen müssen. Denn die beiden Kopfschmerzpatienten werden das erst mal beweisen müssen, dass sie etwas haben. Und so ohne Weiteres geht das ja nicht.

Übrigens: Dass da jemand falsch parkte und deshalb die Sicht nicht frei war, interessiert die Polizei nicht. Dein Mann hätte halt mehr Abstand halten müssen. Den betrunkenen Rollerfahrer, den wir angefahren haben, hat auch niemand interessiert.

Blöds. Ich weiß.
 

topa

Dauerschnullerer
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Ich würde wohl in den sauren Apfel beißen und einen Anwalt zu Rate führen.
Da Deinem Mann ein Straftatbestand vorgeworfen wird seid ihr mit Anwalt auf der sicheren Seite.
 

Nina

Gehört zum Inventar
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Hallo :winke:,

Noreia, er soll sich schriftlich äußern.

Steffie, ich habe nicht den Eindruck, dass der andere Fahrer auf irgendetwas verzichten würde. Aber Schmerzensgeld würde im Zweifellsfall doch die Versicherung zahlen, oder? Mich interessiert viel mehr, was aus dieser Strafsache werden kann :(. Also ist es schon angebracht schriftlich Stellung zu beziehen? Andernorts habe ich gelesen, man solle gar nichts sagen und direkt einen Anwalt konsultieren. Ich weiß eben nicht, ob das das normale Prozedere bei einem Unfall ist, oder ob das Schreiben etwas Schlimmes bedeutet. Wir hatten noch nie einen Unfall. Du hast natürlich absolut recht, dass er mehr Abstand hätte halten müssen.

Topa, warum sollte man direkt einen Anwalt nehmen? Hast du da Erfahrungswerte?

Viele Grüße,
Nina

Viele Grüße,
Nina
 

Steffi14

Emotionsknödel
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Nina,

wir haben uns schriftlich geäußert, weil die Polizei das innerhalb einer Woche verlangt hat. Sowohl mein Mann als Verursacher des Unfalls als auch ich als Zeugin. Ich habe aber unmissverständlich klar gemacht, dass der Rollerfahrer stark nach Alkohol roch. Das kannst du ja ähnlich auch schreiben, so nach dem Motto "Ich hatte schnell den Eindruck, dass die Kopfschmerzen nur vorgetäuscht waren".

Ob Ihr das Schmerzensgeld selber zahlen müsst oder nicht? Ich denke, dass Ihr darauf sitzen bleibt. Ein Anruf bei Eurer Versicherung kann da aber Klarheit schaffen. Es ist ja reine Information. Und der Anruf kostet nichts.

Natürlich ist es einfacher, das Ganze einem Anwalt zu überlassen. Noch mal die Frage: Habt Ihr keinen Juristen im Freundeskreis?
 

Wuschel

Dauerschnullerer
AW: Auffahrunfall- wie reagieren bei Strafantrag?

Also ich habe mit dem polizisten geredet und der hat mir sehr nett Auskunft gegeben was ich schreiben kann, oder was es für mich für folgen haben könnte. Wie die wahrscheinlichkeit besteht das es vor gericht geht und so weiter. Und was passiert wenn ich mích nciht Äussere. Somit habe ich mir erst mal einen Anwalt gespart.
 
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