Arbeitszeugnis für Gesellschafter?

Nina

Gehört zum Inventar
Hallo ihr Lieben :winke:!

Ich habe eine Frage, bei der mir Mister Google nicht helfen konnte. Wenn jemand Gesellschafter einer GmbH ist, hat er keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von seinen Mitgesellschaftern, oder? Ich habe nur herausfinden können, dass der Geschäftsführer einer GmbH Anspruch auf ein Zeugnis hat, wenn er nicht gleichzeitig auch Gesellschafter ebendieser war. Das liest sich für mich so, als hätten die Gesellschafter selbst keinen Anspruch auf ein Zeugnis.

Wie kann man denn in so einem Fall eine Beurteilung seiner Arbeitsleistung erlangen? Oder spricht die Entwicklung der Firma für sich (oder auch eben nicht)?

Vielen Dank und viele Grüße,
Nina
 

Su

Das Luder
AW: Arbeitszeugnis für Gesellschafter?

Hallo Nina,

ich wüsste auch nicht wie da ein Arbeitszeugnis herkommen sollte, ist ja selber der Chef.

Aber ich habe mal einen Taiwanesischen Kunden mit einer Computerfirma gehabt, der hat mir unaufgefordert, nachdem er aufgehört hat eine Art Zeugnis geschrieben.

Darauf steht:

To whom it may Concern:

I'm writing this reference letter on behalf of....

ich habe es gerade mal hergeholt und musste echt lachen, da steht u.a. : besides there is one thing I would like to point out ist that she is very goog at talking as she communicate with lawyers, CPAs ... - gut im Reden *kicher*

Mensch der Brief ist echt süß unten steht noch, Please don't hesitate to contact me if you'd like to hear more good things about Mrs. F.

:)
Su
 

Su

Das Luder
AW: Arbeitszeugnis für Gesellschafter?

Was ich eigentlich sagen wollte, der andere Gesellschafter könnte eine Art Referenzschreiben erstellen.

Lg
su
 

Kristina

Dauerschnullerer
AW: Arbeitszeugnis für Gesellschafter?

Man kann ja eine Gesellschafterversammlung einberufen damit ein Zeugnis erstellt wird.
Selbst wenn er keinen Anspruch drauf hat, kann man ja ein Zeugnis erstellen.

Da seh ich jetzt kein Problem, wenn die Gesellschafter gemeinsam ein Zeugnis erstellen.
 

Nina

Gehört zum Inventar
AW: Arbeitszeugnis für Gesellschafter?

Hallo :winke:!

Su, das ist ja echt süß :). Referenzschreiben ist das Stichwort! Danke dafür.

Viele Grüße,
Nina
 
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