arbeitsrechtliche Frage

Also ... ich hab ja bei Ole auch drei Jahre Elternzeit genommen, d.h. die endet im Oktober nächsten Jahres, so lange muss mir meine Chefin doch meinen Platz freihalten oder? Ich hatte bei meiner Chefin einen Vertrag über eine 21,5 Stunden- Woche. Ich würd jetzt halt gern schon jetzt wieder anfangen zu arbeiten (könnte sogar 25 Stunden - ist aber egal, ich nehm auch wieder die 21,5 Stunden). Meine Frage ist einfach, kann sie mich jetzt schon wieder einstellen oder muss ich bis nächstes Jahr Oktober warten? Dazu kommt noch dass sie erst vor kurzem eine Aushilfe eingestellt haben ... ohne mich mal zu fragen ob ich Interesse hätte *grummel*
Und wenn sie mich jetzt nicht nehmen weil ich eben die drei Jahre genommen habe ... nach der Elternzeit müssen sie mich doch wieder nehmen oder kann sie mir dann kündigen? Krieg ich dann Geld vom AA? Kann ich einfach so mich jetzt woanders bewerben oder brauch ich da ihre Zustimmung?

Wir brauchen ganz dringend Kohle, auch weil ich ab Oktober diesen Jahres ja kein Erziehungsgeld mehr kriege und 300 Euro weniger ... ich will gar nicht dran denken.
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
Hallo Christina,

also Deine Cheffin muß Deinen Platz nicht freihalten, das ist ja praktisch garnicht machbar. Sie ist verpflichtet Dir nach der Elternzeit einen adäquaten Arbeitsplatz zu geben, aber einen Anspruch auf Deinen hast Du nicht. Natürlich kannst Du auch während der Elternzeit wieder arbeiten. Bis zu 30 Stunden sind Elternzeitunschädlich. Ich rate eigentlich immer zu einem Gespräch, das vermeidet Missverständnisse.
Zu Deiner Frage wegen der Kündigung. Ja, sie kann Dich kündigen. Und zwar am ersten theoretischen Arbeitstag kann sie Dir fristgerecht die Kündigung aussprechen.
Wenn Du noch Fragen hast, helf ich Dir gern, auch per PN.

LG
:winke:
 

Claudia

glücklich :-)
Aber ich glaube nciht, dass sie sie kündigen kann, wenn sie während der ELternzeit bis 30 Wochenstunden wieder arbeitet. DAs geht doch erst nach der Elternzeit, oder? Klärendes Gespräch ist immer gut :jaja: und räumt so manches Mißverständnis aus dem Weg.

:winke:
Claudia
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
@Claudia so war das mit der Kündigung auch gemeint, hab mich da mißverständlich ausgedrückt.

Lg
:winke:
 
D

DieHinis

Hallo,

so wie die anderen schon beschrieben kenne ich es auch. So stehst es auch in vielen Broschüren die ich damals zugeschickt bekommen habe.
Deine Arbeitgeberin muss dich jedoch erst wieder nehmen wenn die 3 Jahre vorbei sind. Das problem hatte ich nämlich. Ich wollte wieder früher in meine alte Firma und da es der Firma sehr schlecht geht und keine Arbeit da war hatte er nicht zugestimmt. :-? Aber ich konnte ohne probleme wo anders arbeiten. Aber eben nicht mehr wie 30std.
Ansonsten nochmal allles das was schon geschrieben wurde.
Hoffe du kannst in einem guten Gespräch alles klären.
 
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