Arbeitsrechtliche Frage ....

midnightlady24

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AW: Arbeitsrechtliche Frage ....

Richtig Silvia.

Wenn nur diese Angaben drin sind, dann gibt es keinen Grund für ne Änderungskündigung.
Sollte aber zusätzlich drin stehen wie viele Stunden pro Tag in welcher Tagewoche, dann muss prinzipiell ne Änderungskündigung her.

Aber wie schaut es da bei euch eigentlich aus... hat die Mitarbeitervertretung dem schon zugestimmt??? Ohne euch vorab zu informieren??? Solche drastischen Änerungen gehen nicht ohne absprache mit der MAV.
 

midnightlady24

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AW: Arbeitsrechtliche Frage ....

Christina, im Grunde ist das häufig der Fall, dass man eben nicht die Stunden bezahlt bekommt die man arbeitet... auf großer wie auf kleiner Ebene.

Beispiel auf kleiner Ebene:
Wenn ich nur mal unsere Branche raus nehme. Kranken- und Altenpflege. Da hast du eine vorgegebene Tagesarbeitszeit in der Du bestimmte Aufgaben zu erledigen hast. wenn mal irgendetwas ist, dass dich zB am Ende des Tages deine Dokumentation noch nicht hast schreiben können, dann ist das nicht das Problem Deines AG. Du musst dich generell so strukturieren, dass du die Aufgaben in der Zeit erledigt bekommst. Klappt das nicht, so gibt es offizielle Wege (MAV, Überlastungsanzeigen an den Chef etc) um dagegen anzugehen und mehr Zeit/Personal rauszuschlagen.

Beispiel auf höherer Ebene:
Ich bin Pflegedienst- und stellvertretende Einrichtungsleitung einer Senioren Residenz. Mein Vertrag ist ein Tarifvertrag mit 39,0Std/Woche. Mein Posten bringt ein Körbchen arbeit mit sich die erledigt sein muss. Es interessiert niemanden ob ich das in den 39 std schaffe oder dafür 50 brauche. Ich trage die Verantwortung dafür und kriege mein Festgehalt also ähnlich wie eine 400 Eurokraft ein "Festgehalt" bekommt, es ist halt nur auf stundenlohnaussage.

Andere Branche:
In der Industrie ist es mittlerweile normal, dass die vErträge Passagen in folgender Form tragen: Arbeitszeit 40,0 std / Woche zu demunddem Gehalt. Es wird vereinbart, dass das Gehalt auch bis zu 30 Überstunden im Monat mit abgelten.
 

teriessa

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AW: Arbeitsrechtliche Frage ....

Normalerweise greift das, was im Arbeitsvertrag drin steht.
Allerdings gibt es ja, die sogenannten Überstundenpauschale, die
nicht bezahlt werden (müssen). Die genaue Anzahl weiß ich nicht, aber
das muss im Vertrag mit dabei stehen.
Aber die dürfen auch nicht überschritten werden, ansonsten müssen
Überstunden ausbezahlt oder als Zeitausgleich genommen werden.
Vielleicht kommt es drauf an, in welcher Branche man arbeitet. Also
beispielsweise bei fixen Abgabeterminen. Da will ich mich aber nicht
festlegen.

Ob das auch bei einem Minijob so ist, weiß ich allerdings auch nicht.

lg
sabine

lg
sabine
 

Elchen

Aufraffbremse
AW: Arbeitsrechtliche Frage ....

Normalerweise greift das, was im Arbeitsvertrag drin steht.
Allerdings gibt es ja, die sogenannten Überstundenpauschale, die
nicht bezahlt werden (müssen). Die genaue Anzahl weiß ich nicht, aber
das muss im Vertrag mit dabei stehen.
Bei uns mussten Teilzeitkräfte eigentlich so viele unbezahlte Stunden machen bis sie an die Stunden der Vollzeitkräfte dran kamen,
erst danach wurden Überstunden bezahlt. Eigentlich, weil wir sie jedoch immer bezahlt haben.
Mein Mann hat im Vertrag auch die 40-Stunde-Woche bei einem festen Gehalt (allerdings ein sehr hohes).
Aber damit sind sämtliche Überstunden abgegolten.
 
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