AW: Arbeitsrechtliche Frage ....
Christina, im Grunde ist das häufig der Fall, dass man eben nicht die Stunden bezahlt bekommt die man arbeitet... auf großer wie auf kleiner Ebene.
Beispiel auf kleiner Ebene:
Wenn ich nur mal unsere Branche raus nehme. Kranken- und Altenpflege. Da hast du eine vorgegebene Tagesarbeitszeit in der Du bestimmte Aufgaben zu erledigen hast. wenn mal irgendetwas ist, dass dich zB am Ende des Tages deine Dokumentation noch nicht hast schreiben können, dann ist das nicht das Problem Deines AG. Du musst dich generell so strukturieren, dass du die Aufgaben in der Zeit erledigt bekommst. Klappt das nicht, so gibt es offizielle Wege (MAV, Überlastungsanzeigen an den Chef etc) um dagegen anzugehen und mehr Zeit/Personal rauszuschlagen.
Beispiel auf höherer Ebene:
Ich bin Pflegedienst- und stellvertretende Einrichtungsleitung einer Senioren Residenz. Mein Vertrag ist ein Tarifvertrag mit 39,0Std/Woche. Mein Posten bringt ein Körbchen arbeit mit sich die erledigt sein muss. Es interessiert niemanden ob ich das in den 39 std schaffe oder dafür 50 brauche. Ich trage die Verantwortung dafür und kriege mein Festgehalt also ähnlich wie eine 400 Eurokraft ein "Festgehalt" bekommt, es ist halt nur auf stundenlohnaussage.
Andere Branche:
In der Industrie ist es mittlerweile normal, dass die vErträge Passagen in folgender Form tragen: Arbeitszeit 40,0 std / Woche zu demunddem Gehalt. Es wird vereinbart, dass das Gehalt auch bis zu 30 Überstunden im Monat mit abgelten.