An die "Rechsanwälte"

Steffie

Neugieriges Luder
AW: An die "Rechsanwälte"

Aaaaaaaahhhhh, also auf gut Deutsch, es ändert nichts an meinem Verbrauch wenn die Heizkörper ständig auf volle Pulle stehen?!
 

Volleybap

Herzkönig
AW: An die "Rechsanwälte"

Ne, so nicht... Es ändert nichts an Deinem Verbrauch, ob Du mit dem Heizkörper auf Stufe 1 zwanzig Grad Raumtemperatur erzielst oder wenn Du ihn auf Stufe 5 stellst und es wird zwanzig Grad warm.
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: An die "Rechsanwälte"

Ähm.... aber die Regler sind in Ordnung?

So wie du jetzt beschreibst ist es bei meiner Schwester auch und da hat der Regler nen Knacks!
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: An die "Rechsanwälte"

Ralf, das habe jetzt sogar ich verstanden:lichtan: :)

Ansonsten kann ich dir nur raten, dich im Mieterschutzbund anzumelden. Kostet echt nicht die Welt, du kannst aber zu jedem Thema Fachleute anrufen und dich beraten lassen.
Ich bin vor ca. 5 Jahren dort eingetreten, als ich mit meinem damaligen Vermieter Ärger hatte.

LG
Claudia
 

Steffie

Neugieriges Luder
AW: An die "Rechsanwälte"

Aber es wird doch auf stufe 2 (wenn sie funktionieren würde) bei weitem nicht so warm wie auf 5.

Entweder ich steh grad auf´m Schlauch oder ich bin echt so blond....
 

MIBRA

Sieger im Männertest
AW: An die "Rechsanwälte"

Mal so für einen ohne Haare....


Was für eine Verbrauchsmessung hast du an deine Heizung ???
Verdunstungröhrchen ? Digitale Messung ? oder gar nix ?

Wenn du eine Messung an der Heizung hast, zahlst du doch nur den wirklichen Verbrauch der Abgelesen werden kann, oder ? Ob deine Heizung jetzt auf 2 oder 5 steht ist doch dann egal, oder ? Aus dem Röhrchen verdunstet doch immer gleich viel wenn die Heizung eine Temperatur X hat !

Nicht desto trotz ist die Sache mit den Fenstern mist. Aber eine Mieterhöhung für ein ordendlich abgedichtetes Fenscter wäre ja wohl der Hammer.
Das ist doch wohl das mindeste was man von einem Fenster erwarten kann.
Unser Architekt wollte uns mal weiß machen, das es normal sei das es unter unserem Fenster naß ist wenn es regnet, wäre ja schließlich die Wetterseite.
Da haben wir zwei dann mal herzlich zusammen gelacht (ich jedenfalls, er weniger) und nach 3 Handwerkern und 4 Versuchen war das Fenster dann tatsache dicht. Ist also doch nicht normal wenn ein Fenster undicht ist. Nichtmal auf der Wetterseite .

An deiner Stelle würde ich aber wirklich mal beim Mieterschutzbund ( http://www.mieterschutzbund.de/ ) anfragen, wenn du dich mit deinem Vermieter nicht vernünftig einigen kannst .

Ich drück dir jedenfalls die Daumen das du bald wieder im Warmen sitzt !
 

Steffie

Neugieriges Luder
AW: An die "Rechsanwälte"

Vielen Dank, für die mehrfach ausführlichen Erklärungen *rotwerd*

Ich glaub ich würde da egal was ich mache warscheinlich gegen eine Wand reden, denn wie schon gesagt, Haus gehört ner Erbengemeinschaft, soll verkauft werden... Da will sicher keiner von denen noch schnell neue Fenster reinbauen.... Sind ja auch nicht grad wenige.
Ich werd mich jetzt erst mal auf meine Abrechnung der Heizkosten freuen, und dann sehen wir weiter!
 
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