an die Geschäftsleute unter euch!!

Conny

Mrs. Snape
Hallo!

Mein Mann und ich sind derzeit am überlegen, ein 2. Standbein aufzubauen. Mein Mann hat ein Hobby was mit Modellbau zu tun hat (u.a. auch das Lackieren und Airbrushen davon) und wir sind die ganze Zeit schon am Tüfteln ob sich das über ebay zum Beispiel lohnen würde. Allerdings stellt sich dann die Frage ab wann dieser Handel angemeldet werden muß (also z.B. als Nebengewerbe - was ändert sich dann aber für uns dabei, wer meldet an, ich oder mein Mann??) und ab wann er dann auch die Garantie und Widerrufsrechte gewähren muß. Bisher haben wir ja ab und zu sporadisch mal was aus seiner Sammlung rein, also rein privat. Er hätte ja noch genügend davon in seinem Keller "liegen". Natürlich möchten wir auch damit nicht in Teufels Küche kommen (er hat ja mind. 200 versch. Modelle die er verkaufen würde, gilt das dann schon als Handel??), wenn er soviel verkauft ohne Steuern abzuführen (er hat ja noch kein Gewerbe angemeldet).

Sagen wir mal er verkauft jetzt die 200 Modelle einfach so über Ebay aus seiner Privatsammlung. Muß er was abführen?

Wenn er dann, sofern es in absehbarer Zeit funktioniert (zeitlich und platzmäßig bei uns) Modelle wieder einkauft, verändert, lackiert und dann wieder verkauft ist es wohl ein Handel oder? Dann reicht ein Nebengewerbe? Was muß er dann abführen? Wie? Wir haben ja so keine Ahnung davon, kann man irgendwo was drüber nachlesen als normal Sterblicher (verständlich also *G*)??

Puh ganz schön verwirrend, vielen Dank für eure Hilfe!

LG Conny :winke:
 

Pilot

Bruchpilot
AW: an die Geschäftsleute unter euch!!

Hi,

sobald er etwas zum Zwecke des Verkaufens einkauft, ist eindeutig eine gewerbliche Taetigkeit gegeben.
So eine Gewerbeanmeldung kostet aber exakt 30 EUR.
Und die MWSt. braucht ihn erst interessieren, wenn er ueber den Grenzwert der Kleinunternehmer-Regelung nach §19? EStG kommt.
Ach ja: Der durch den Verkauf erzielte Gewinn muss natuerlich ganz normal in der Einkommensteuer-Jahreserklaerung angegeben und als Einnahmen aus selbstaendiger Arbeit versteuert werden.

berichtet
Ingo
 
T

TrimaeckHasi

AW: an die Geschäftsleute unter euch!!

Da es sich bei euch um eine Privatsammlung handelt und ihr sie in dem Sinne "auflösen" wollt, denke ich, ist es vertretbar sie über ebay zu verkaufen und ihr schreibt eben auch hin "wegen Auflösung aus einer Sammlung" meinetwegen auch das es 200 sind. Müsst ihr nicht unbedingt deswegen ein Gewerbe anmelden.
Wenn ihr allerdings regelmäßig Verkaufen wollt, also nicht nur die derzweitige Sammlung, kann ich nur empfehlen, sprecht bei eurem Finanzamt vor, die Helfen euch auch. Oder aber gebt die 100 € oder wieviel auch immer aus und lasst euch von einem Steuerberater beraten.

Wie gesagt, über die Auflösung würde ich mir keine sorgen machen, sofern ihr das in der Auktion vermerken tut.

LG Nadine
 
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Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
AW: an die Geschäftsleute unter euch!!

Hallo!

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn etwas mit "Gewinnerzielungsabsicht" gemacht wird. Im Klartext - wenn Du Kinderklamotten unter Deinem Einkaufspreis verkaufst, machst Du keinen Gewinn, sondern Verlust. Also kein Gewerbe. Wenn Du etwas einkaufst, um es teurer zu verkaufen, also Du einen Gewinn machst, ist es eindeutig ein Gewerbe und muß als solches auch angemeldet werden. Als Kleingewerbetreibender (dazu muß der Gewinn eines Jahres unterhalb einer gewissen Grenze bleiben, ich glaube es sind 16.000 Euro (oder waren es früher 16.000 DM?)), brauchst Du gewisse Dinge nicht zu berücksichtigen wie zB Umsatzsteuervoranmeldungen etc.

Was Du tun mußt, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, wirst Du automatisch Mitglied bei der IHK. DIe melden sich aber von selbst bei Dir. Genauso das Finanzamt - ein paar Tage nach der Gewerbeanmeldung melden die sich bei Dir und wollen den geschätzten Jahresumsatz von Dir wissen.

Versteuern mußt Du natürlich nur den Gewinn, nicht den Umsatz! Zum Beispiel: Dein Mann verkauft im Wert von 5000 Euro Sachen bei ebay. Er hatte aber Kosten (Einkauf, Material, Lagerung, ebay-Gebühren, Portokosten, Telefonate - ja, als Gewerbetreibender kann man dann zB einen Teil der Mietkosten und Telefonkosten, evtl sogar Auto (je nach Gewerbetätigkeit) von der Steuer absetzen, d.h. vom Umsatz abziehen, wenn man den Raum benötigt um das Gewerbe auszuüben) in Höhe von 2500 Euro. Bleibt ein Gewinn von 2500 Euro. Davon muß er dann Steuern abführen. Wie hoch die sind richtet sich nach dem Gesamteinkommen. Wenn er zB das Gewerbe nebenberuflich betreibt und ansonsten auf Lohnsteuerkarte arbeitet, wird das gesamte Einkommen (also der Gewinn aus dem Gewerbe und der Bruttolohn) zusammengerechnet und aufgrund dessen der Steuersatz ermittelt.

Ein Beispiel - Dein Mann verdient 50.000 Euro brutto im Jahr, dazu kommen 2500 Euro aus dem Gewerbe. Sind 52.500 Euro brutto Jahreseinkommen, darauf kommt eine Steuer von (keine Ahnung) 25% also mußt Du 13125 Euro Steuern bezahlen. Davon hat er zB 12000 Euro schon mit der Lohnsteuer abgeführt, bleibt ein Rest von 1125 Euro. Da man ja in der Regel mit der Einkommensteuererklärung auch noch Freibeträge, Kilometerpauschale und sonstige Werbungskosten geltend macht, kriegt man bei so Beträgen sogar was vom Finanzamt zurück ;-)

Liebe Grüße

Alex
 

Conny

Mrs. Snape
AW: an die Geschäftsleute unter euch!!

Danke euch allen für die Antworten, jetzt hab ichs gerafft. Für die Sammlungsauflösung bleiben wir jetzt noch gewerbelos, denn er kann froh sein, wenn er annähernd den Preis den er dafür ausgegeben hat, wieder zurückbekommt.

Was wir dann in Zukunft machen, wissen wir noch nicht genau. Mal ein bißchen durchkalkulieren ob sichs überhaupt rechnet.

LG Conny :winke:
 

Su

Das Luder
AW: an die Geschäftsleute unter euch!!

Lilienfrau hat gesagt.:
Hallo!

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn etwas mit "Gewinnerzielungsabsicht" gemacht wird. Im Klartext - wenn Du Kinderklamotten unter Deinem Einkaufspreis verkaufst, machst Du keinen Gewinn, sondern Verlust. Also kein Gewerbe. Wenn Du etwas einkaufst, um es teurer zu verkaufen, also Du einen Gewinn machst, ist es eindeutig ein Gewerbe und muß als solches auch angemeldet werden. Als Kleingewerbetreibender (dazu muß der Gewinn eines Jahres unterhalb einer gewissen Grenze bleiben, ich glaube es sind 16.000 Euro (oder waren es früher 16.000 DM?)), brauchst Du gewisse Dinge nicht zu berücksichtigen wie zB Umsatzsteuervoranmeldungen etc.

Was Du tun mußt, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, wirst Du automatisch Mitglied bei der IHK. DIe melden sich aber von selbst bei Dir. Genauso das Finanzamt - ein paar Tage nach der Gewerbeanmeldung melden die sich bei Dir und wollen den geschätzten Jahresumsatz von Dir wissen.

Versteuern mußt Du natürlich nur den Gewinn, nicht den Umsatz! Zum Beispiel: Dein Mann verkauft im Wert von 5000 Euro Sachen bei ebay. Er hatte aber Kosten (Einkauf, Material, Lagerung, ebay-Gebühren, Portokosten, Telefonate - ja, als Gewerbetreibender kann man dann zB einen Teil der Mietkosten und Telefonkosten, evtl sogar Auto (je nach Gewerbetätigkeit) von der Steuer absetzen, d.h. vom Umsatz abziehen, wenn man den Raum benötigt um das Gewerbe auszuüben) in Höhe von 2500 Euro. Bleibt ein Gewinn von 2500 Euro. Davon muß er dann Steuern abführen. Wie hoch die sind richtet sich nach dem Gesamteinkommen. Wenn er zB das Gewerbe nebenberuflich betreibt und ansonsten auf Lohnsteuerkarte arbeitet, wird das gesamte Einkommen (also der Gewinn aus dem Gewerbe und der Bruttolohn) zusammengerechnet und aufgrund dessen der Steuersatz ermittelt.

Ein Beispiel - Dein Mann verdient 50.000 Euro brutto im Jahr, dazu kommen 2500 Euro aus dem Gewerbe. Sind 52.500 Euro brutto Jahreseinkommen, darauf kommt eine Steuer von (keine Ahnung) 25% also mußt Du 13125 Euro Steuern bezahlen. Davon hat er zB 12000 Euro schon mit der Lohnsteuer abgeführt, bleibt ein Rest von 1125 Euro. Da man ja in der Regel mit der Einkommensteuererklärung auch noch Freibeträge, Kilometerpauschale und sonstige Werbungskosten geltend macht, kriegt man bei so Beträgen sogar was vom Finanzamt zurück ;-)

Liebe Grüße

Alex
Toll erklärt Alex:prima: Dem braucht nichts hinzgefügt werden.
 
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