Schwarze Katze
Fusselkatz
Liedtexte: http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666
Es gilt die Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinzitat (UrhG §51). Die vollständige Übernahme ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist nur in wissenschaftlichen Werken erlaubt, ansonsten dürfen Teile "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" zitieren werden, wenn das, worin das Zitat auftaucht, selbst ein schutzfähiges Werk ist. Gepostet werden dürfen also nur die notwendigen Ausschnitte (z.B. nicht das ganze Gedicht, wenn es nur um eine Zeile geht), und die "Eigenleistung" des Beitrags muß mehr enthalten als nur "Finde ich geil, den Text!" dazuzuschreiben.
Es gilt die Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinzitat (UrhG §51). Die vollständige Übernahme ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist nur in wissenschaftlichen Werken erlaubt, ansonsten dürfen Teile "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" zitieren werden, wenn das, worin das Zitat auftaucht, selbst ein schutzfähiges Werk ist. Gepostet werden dürfen also nur die notwendigen Ausschnitte (z.B. nicht das ganze Gedicht, wenn es nur um eine Zeile geht), und die "Eigenleistung" des Beitrags muß mehr enthalten als nur "Finde ich geil, den Text!" dazuzuschreiben.