Mahram-Verwandte sind Verwandte des anderen Geschlechts, die einem so nahe stehen, daß man diese (auch theoretisch) nicht heiraten darf, sowie der Ehepartner, mit dem man bereits verheiratet ist.
Die Mahram-Verwandten der Frau sind ihr Ehemann, Vater, Großvater, Urgroßvater usw., Sohn, Enkel, Urenkel usw., Schwiegervater, Schwiegersohn, Stiefsohn, Bruder, Neffe (Sohn des eigenen Bruders oder Schwester), Onkel (Bruder des Vaters oder der Mutter) und Milchbruder.
Die Mahram-Verwandten des Mannes sind seine Ehefrau, Mutter, Großmutter, Urgroßmutter usw., Tochter, Enkel, Urenkel usw., Schwiegermutter, Schwiegertochter, Stieftochter, Schwester, Nichte (Tochter des eigenen Bruders oder Schwester), Tante (Schwester des Vaters oder der Mutter), Amme (Nährmutter) und Milchschwester.